Bundestagsanhörung
Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung teilt die Gemüter
Anlässlich der Anhörung des Gesetzwurfs treffen im Gesundheitsausschuss grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen aufeinander.
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Im Gesundheitsausschuss des Bundestags werden am Mittwoch Sachverständige zur geplanten Ausbildungsreform gehört.
© Dt. Bundestag/ Simone Neumann
BERLIN. Gelungen oder stark überarbeitungsbedürftig? Verbände präsentieren Politikern des Gesundheitsausschusses bei der Anhörung am Mittwochnachmittag ein kakophones Bild der geplanten Ausbildungsreform für Psychotherapeuten.
Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht in dem Gesetzentwurf ein „modernes Berufsgesetz“ angelegt. Die geplante Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ nennt die Kammer sachgerecht. „Mit der Neuregelung werden begrifflich weder die Psychologie noch die Sozialpädagogik oder die Medizin als Herkunftsdisziplin der Psychotherapie ausgeschlossen“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Weichen für die Weiterbildung würden mit dem Entwurf angemessen gestellt. Nachbesserungsbedarf sieht die BPtK unter anderem bei der „Finanzierungslücke“ in der ambulanten Weiterbildung.
BÄK fordert ein Gesamtkonzept
Dagegen zeigt sich die Bundesärztekammer vom Gesetzentwurf nicht überzeugt. „Regelungen zur Ausbildung bleiben ohne Aussagen zur Weiterbildung unvollständig“, moniert die BÄK. Um die Auswirkungen dieser Reform auf die psychotherapeutische Versorgung abschätzen zu können, sei ein „nachvollziehbares Gesamtkonzept für die Aus- und Weiterbildung der Absolventen (...) erforderlich.
Die BÄK hat Bedenken, dass approbierte Absolventen laut Entwurf zur „eigenverantwortlichen, selbstständigen und umfassenden psychotherapeutischen Versorgung“ befähigt sein sollen, wenn sich keine Weiterbildung anschließen. Das sei „problematisch“ angesichts des geringen Umfangs der im Studium vorgesehenen praktischen Ausbildung am Patienten.
Der GKV-Spitzenverband qualifiziert den Gesetzentwurf als zum Teil fachlich „ausgesprochen problematisch“. Ohne das jetzige Präfix „Psychologisch“ entfalle die bisherige Unterscheidbarkeit der verschiedenen psychotherapeutischen Berufsgruppen.
Das Qualifikationsniveau für die Erteilung der Approbation sieht der Spitzenverband im Entwurf als „deutlich gesenkt“ an, und zwar, ohne dass „ein ausreichender Praxisteil (...) im Studium vorgesehen ist“. Dass die künftigen Therapeuten erweiterte Verordnungsmöglichkeiten haben sollen – Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege – missfällt dem Spitzenverband ebenfalls, da die „Kompetenz zur somatischen Abklärung weiterhin fehlt“.
Petition für Übergangsregelung
Eine Regelungslücke im geplanten Gesetz ist inzwischen Gegenstand einer Petition beim Bundestag geworden. Darin werden Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudenten sowie für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) gefordert.
Aktuell Studierende profitierten „von der Reform nicht im Geringsten, denn nach einer knappen Übergangsfrist haben sie keine Möglichkeit mehr, Psychotherapeut zu werden, außer das Studium im neuen System von vorne zu beginnen“, heißt es in der Petition, die am Dienstag rund 21.400 Mitzeichner gefunden hat. Ab einer Zahl von 50.000 Unterstützern ist der Bundestag gehalten, sich mit der Petition zu beschäftigen.
Wie bei vielen Gesundheitsgesetzen zuvor, dockt die Koalition auch an diesen Entwurf fachfremde Anträge an. So wollen Union und SPD die gesetzlichen Kassen verpflichten, ab Januar 2020 ambulante Krebsberatungsstellen mit jährlich 21 Millionen Euro zu finanzieren. Gefördert werden sollten Einrichtungen, die krebskranken Versicherten und ihren Angehörigen psychoonkologische Beratung anbieten.
Etwa 35 bis 40 Prozent des Leistungsumfangs der Krebsberatungsstellen sei dem Verantwortungsbereich der GKV zuzuordnen, heißt es. Nicht zur Aufgabe der GKV gehöre Beratung mit primär sozialem Schwerpunkt. Ende 2022 soll der Spitzenverband dann dem Bundesgesundheitsministerium über Erfahrungen mit der Förderung berichten.