Gesetzentwurf
Spahn legt Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung vor
Direktstudium mit anschließender Weiterbildung: Gesundheitsminister Spahn macht Ernst mit der unter Ärzten umstrittenen Novelle der Psychotherapeuten-Ausbildung.
Veröffentlicht:BERLIN. Gleich zweifach wird die psychotherapeutische Versorgung in diesem Jahr die Vertragspsychotherapeuten, aber auch die Vertragsärzte beschäftigen.
Denn zeitgleich zum Plan von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Zugang für Patienten zur psychotherapeutischen Therapie zu verbessern, wird an der Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung geschraubt. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat der Minister nun vorgelegt.
Dabei knüpft Spahn an die Arbeit der vorangegangenen großen Koalition (GroKo) an: Er hält am Vorhaben der Vorgänger-GroKo fest, den Zugang zur Versorgung künftig über ein Masterstudium samt strukturierter Weiterbildung – analog jener der Ärzte – zu gestalten. Die Neuausrichtung sorgt auch für eine finanzielle Besserstellung der angehenden Psychotherapeuten.
Die Kernpunkte
2500 Studierende werden nach Schätzungen des BMG pro Jahr ihr Staatsexamen in dem neu geschaffenen Studiengang ablegen und damit die Approbation erhalten.
Fünf Jahre dauert das Studium, daran schließt sich eine Weiterbildung an, die noch von Bundespsychotherapeutenkammer und den Landeskammern ausgearbeitet werden muss.
Die Finanzierung der Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) läuft wie bei den Ärzten über die Finanzierung von GKV-Leistungen durch die Kassen. Eine extra Förderung wie bei den Hausärzten ist bislang nicht vorgesehen.
Denn bislang folgt auf das Studium der Psychologie oder Pädagogik eine Fachausbildung, die die Absolventen meist selbst finanzieren mussten, da sie keinen Anspruch auf Vergütung hatten.
Der eigens geschaffene fünfjährige Psychotherapie-Studiengang soll sich hingegen in ein dreijähriges Bachelor- und zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit der Approbation abschließt.
Erst darauf folgt in der Weiterbildung die Spezialisierung zum Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder Kinder- und Jugendliche – und dies mit festem Anstellungsvertrag und Assistentengehalt.
Kritik der Ärzte zum Teil berücksichtigt
Dabei stellt sich das Gesundheitsministerium (BMG) im Gesetzentwurf zum Teil der Kritik der Ärzteschaft: Die Neuausrichtung ziele nicht auf einen neuen psychotherapeutischen Arztberuf ab, heißt es. Sie greife nur das Aufgabenspektrum ab, das heute bereits gelebte Versorgungsrealität sei.
Dennoch dürfte es weiter Kritik hageln, denn den Hauptpunkt, den etwa der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) bereits Ende November bemängelt hatte, dass die Haus- und Fachärzte über die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) künftig zur Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten herangezogen werden sollen, entkräftet der Entwurf nicht.
Das BMG beziffert lediglich die Mehrkosten, die auf die Krankenkassen zukommen könnten: Im ambulanten Bereich sei durch die ausbildungsbedingte Ausweitung ambulanter Therapiestunden für je 100 Weiterzubildende etwa mit Mehrausgaben von vier bis fünf Millionen Euro jährlich zu rechnen, im stationären Bereich durch das neue Anstellungsverhältnis in der Weiterbildung mit rund 100 Millionen Euro pro Jahr.
Verordnung von Psychopharmaka soll erprobt werden
Bitter aufstoßen könnte der Ärzteschaft aber noch ein Vorhaben: In Modellstudiengängen soll die Verordnung und Überprüfung von Psychopharmaka erprobt werden. Und dies obwohl das BMG selbst feststellt, dass sich auch die Mehrheit der in der Versorgung tätigen Psychotherapeuten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens gegen die Möglichkeit der Arznei-Verordnung ausgesprochen hat.
Die Verordnung von Krankenpflege und Ergotherapie ist hingegen bereits Bestandteil des regulären Studiengangs.
Nach dem Wunsch des BMG soll das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz in der zweiten Jahreshälfte 2019 verkündet werden und im Herbst 2020 in Kraft treten. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Wir haben den Beitrag aktualisiert am 07.01.2019 um 10:18 Uhr.