Patientenrechtegesetz
Regelung zu Chefarzt-Boni verschoben
Bonusregelungen in Chefarztverträgen sollen offengelegt werden, fordert die Regierungskoalition. Doch zur Pflicht hat sie es noch nicht gemacht: CDU/CSU und FDP konnten sich nicht auf Formulierung eines Änderungsantrags einigen.
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Boni in Arbeitsverträgen von Chefärzten - das ist den Politikern der Regierungskoalition ein Dorn im Auge.
© Jens Schierenbeck / dpa
BERLIN. Die Regierungskoalition hat die Pflicht zur Offenlegung der Bonusregelungen in Chefarztverträgen verschoben.
Union und FDP konnten sich nach Aussage von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses nicht über eine entsprechende Formulierung eines Änderungsantrags zum Patientenrechtegesetz einigen.
DKG lehnt Offenlegung ab
Dies scheint zunächst vom Tisch. Laut Medienberichten soll der entsprechende Änderungsantrag in Zusammenhang mit dem Gesetz zum Krebsregister ins Parlament eingebracht werden.
Mitglieder des Gesundheitsausschusses widersprechen dieser Darstellung: Im Ausschuss habe es keine Aussagen der Koalitionsvertreter für einen neuen Zeitpunkt einer gesetzlichen Regelung gegeben.
Während die Bundesärztekammer sowie der Marburger Bund für eine Transparenz bei den Bonuszahlungen für Chefärzte ist, lehnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Offenlegung ab. Zuletzt hatte die BÄK der DKG eine Formulierungshilfe für Arztverträge angeboten.
Das Patientenrechtegesetz wurde im Bundestag am Donnerstag beraten und mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
Die SPD hat eine namentliche Abstimmung zum von ihr vorgeschlagenen Härtefallfonds beantragt. Dieser war ebenfalls in den parlamentarischen Beratungen nicht ins Gesetz gekommen.
"Damit ist das Patientenrechtegesetz eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten", heißt es aus der Opposition.
Selbstverwaltung reagiert
Unterdessen haben die Bundesärztekammer und der Verband Leitender Krankenhausärzte (VLK) eine Kontaktstelle "Zielvereinbarung Arztverträge" beschlossen. Sie soll inhaltlich, ethisch und berufsrechtlich kritische Zielvorgaben permanent identifizieren, prüfen und kommentierend veröffentlichen.
Dabei solle niemand an den Pranger gestellt werden, teilten BÄK und VLK gestern mit.
"Wir müssen aber gerade den jüngeren ärztlichen Kollegen einen Rahmen dafür aufzeigen, wo guter und sinnvoller Wettbewerb endet und wo die Grenze des standesrechtlich Zulässigen erreicht ist", sagte VLK-Präsident Professor Hans Fred Weiser.
Betroffene Ärzte können sich auch mit bestehenden oder in Anbahnung befindlichen Verträgen an die Kontaktstelle (dezernat5@baek.de oder info@vlk-online.de) richten. (bee/HL)