Vergleichstherapie
Regierung gegen Nachjustieren beim AMNOG
BERLIN. Die Bundesregierung zeigt aktuell keine Bereitschaft, beim Verfahren frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln nachzubessern.
Das wird aus der Gegenäußerung der Regierung zum Versorgungsstärkungsgesetz deutlich. Der Bundesrat hatte Anfang Februar Dutzende von Änderungsvorschlägen formuliert.
Unter anderem plädierte die Länderkammer dafür, dass bei der Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie regelhaft ein Einvernehmen zwischen dem Bundesausschuss und den Zulassungsbehörden hergestellt werden sollte. Dies lehnt die Regierung als "nicht zweckmäßig" ab.
Der Grund dafür bleibt offen, die Regierung verweist lediglich darauf, die Nutzenbewertung sei Gegenstand des Pharmadialogs, der im vergangenen Herbst mit den Herstellerverbänden begonnen wurde.
Bei einem anderen Punkt signalisiert die Regierung dagegen Kompromissbereitschaft. Der Bundesrat hat angeregt, im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei bestimmten Indikationen mit "hohem medizinischen Bedarf" der Zugang neuer Arzneimittel zur GKV erleichtert werden kann.
Als Beispiel werden Antibiotika erwähnt: Angesichts der niedrigen Preise für die derzeit verfügbaren Antibiotika fehlten Anreize für forschende Hersteller: Denn bisher bilde auch bei innovativen Antibiotika mit Zusatznutzen das Preisniveau der etablierten Präparate den Ausgangspunkt der Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag. Die Regierung sagt in ihrer Replik zu, das Thema im Rahme des Pharmadialogs aufzugreifen.
Nach Schätzung der Exekutive haben die Kassen durch Erstattungsbeträge 2012/13 rund 180 Millionen und im Jahr 2014 voraussichtlich 450 Millionen Euro an Einsparungen erzielt, heißt es in einer Stellungnahme zum AMNOG-Verfahren, die der Bundesrat angefordert hat. (fst)