UPD-Vergabe

Regierung sieht Unabhängigkeit gewahrt

Seit Wochen gibt es Ärger um die Unabhängige Patientenberatung. Die Regierung versteht das nicht.

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BERLIN. Beim Vergabeverfahren für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) sieht die Bundesregierung die Kriterien für eine unvoreingenommene Entscheidung gewahrt.

Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Kathrin Vogler hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Abgeordnete hatte unter anderem gefragt, inwiefern es die Regierung für "grundsätzlich sachgerecht" halte, dass eine Institution eine Ausschreibung vornehme, "deren Gewinner vom Ausschreibenden gesetzlich unabhängig sein soll?"

Sie spielt damit darauf an, dass vermutlich die Duisburger Sanvartis GmbH die Ausschreibung des GKV-Spitzenverbandes gewonnen hat. Sanvartis ist aber auch geschäftlich mit gesetzlichen Krankenkassen und der Pharmaindustrie verbunden.

Daran hatte es in den vergangenen Wochen massive Kritik gegeben. Auch die Bundesärztekammer sah die Unabhängigkeit der Patientenberater nicht mehr gewährleistet.

Die Regierung erkennt zwar an, dass es einer erhöhten Aufmerksamkeit bedarf, wenn "der Fördermittelgeber von der Tätigkeit des Fördermittelempfängers betroffen sein kann", der Gesetzgeber habe "daher in Paragraf 65 Absatz 1 Satz 2 SGB V festgeschrieben, dass der GKV-Spitzenverband auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen darf", heißt es.

Zudem seien die Beteiligungsrechte des Patientenbeauftragten gestärkt worden.

Auch die regelmäßige Beratung durch einen Beirat stärke die Unabhängigkeit. Viele Fragen der Abgeordneten bleiben allerdings unbeantwortet, weil Vertraulichkeit vereinbart worden ist, solange das Vergabeverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Das ist wegen eines laufenden Einspruchs der Fall.

Kathrin Vogler zieht aus dem Ärger um die UPD folgende Konsequenz: "Nur noch freigemeinnützige Organisationen oder solche in öffentlicher Trägerschaft sollten künftig mit dieser Aufgabe betreut werden dürfen." (chb)

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