Ethikrat
Regierung soll Klonverbot forcieren
BERLIN. Deutschland sollte auf ein internationales Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken hinwirken. Das hat der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme empfohlen. Zwar verneint der Rat "dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf", sieht aber "Klärungsbedarf" im Stammzell- und im Embryonenschutzgesetz.
Neue Verfahren der Stammzellforschung ließen erkennen, dass sich das reproduktive Klonen "dem Bereich des technisch Machbaren" annähere, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Papier. Hintergrund sind die Herstellung embryonaler Stammzellen nach somatischem Zellkerntransfer (SCNT) sowie der Ansatz der Bildung pluripotenter Stammzellen (iPS-Zellen).
Mit den dabei eingesetzten reprogrammierten Körperzellen und künstlich hergestellten Embryonen werde "die Grenze zwischen somatischen Zellen und Keimbahnzellen (...) technisch überschreitbar".
Nötig seien Klarstellungen im Embryonenschutz- und im Stammzellgesetz. So würden iPS-Zellen nicht vom Stammzellgesetz erfasst, da sie zwar pluripotent sind, nicht aber aus einem Embryo entnommen wurden. Beim Embryonenschutzgesetz ist strittig, ob das Klonierungsverbot auch Entitäten erfasst, die durch Zellkerntransfer oder tetraploide Komplementierung entstanden sind.
Der Ethikrat empfiehlt daher einheitliche und präzisere Legaldefinitionen des Embryos. Bislang differenziere nur der umfassendere Begriff im Stammzellgesetz nicht nach der Entstehungsart des Embryos. Auch der Begriff der Totipotenz müsse vor dem Hintergrund neuer Forschungsansätze präzisiert werden. (fst)