Suizidassistenz
Regierung sucht nach Sterbehilfe-Urteil noch ihre Position
Die Bundesregierung lässt trotz des BVG-Urteils keine Bewegung bei ihrer Position zur Suizidassistenz erkennen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung lässt keine Bewegung bei ihrer Position zur Suizidassistenz erkennen.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Ende Februar einen Handlungsrahmen für die Regulierung der Suizidhilfe „in engen Grenze“ aufgezeigt. Doch die Prüfung des Urteils dauere, bedingt durch Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie, noch an, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.
Ob eine staatliche Behörde einem Patienten den Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments erlauben muss, ist Gegenstand eines separaten Verfahrens vor dem Karlsruher Gericht.
„Recht auf selbstbestimmtes Sterben“
BVerfG-Urteil zur Sterbehilfe ist ein Aufruf zum Handeln für Ärzte
„Standardausrede für Untätigkeit“
Die FDP-Bundestagsabgeordnete und Medizinrechtlerin Katrin Helling-Plahr zeigt sich ungehalten über die Antworten. Die Corona-Pandemie dürfe nicht zu einer „Standardausrede für die Untätigkeit der Bundesregierung werden“.
Allein seit Anfang August vergangenen Jahres sind 46 weitere Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) eingegangen, Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben zu dürfen, seit März 2017 sind es insgesamt 174 Anträge – keiner wurde bisher bewilligt.
In drei Fällen sind seit August 2019 ablehnende Widerspruchsbescheide durch das BfArM ergangen, gegen die – Stand 10. Mai – bisher keine Klagen eingegangen sind. Basierend auf den 174 Anträgen sind insgesamt acht Klageverfahren gegen Ablehnungsbescheide der Behörde anhängig. Sechs von ihnen wurden angesichts von Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 7 K 8461/18) beim Bundesverfassungsgericht bisher ausgesetzt.
Ein Antragssteller, dessen Verfahren seit August 2019 ausgesetzt wurde, starb inzwischen. „Die Bundesregierung ignoriert die höchstrichterliche Rechtsprechung wie am Fließband – zu Lasten der Antragssteller“, kritisiert Helling-Plahr. (fst)