Ethikrat
Robotik in der Pflege braucht Verantwortung
Wie weit darf Pflege bei der Implementierung von Technik gehen? Der Ethikrat bezieht Stellung: Zur reinen Effizienzmaximierung seien Roboter und Assistenzsysteme nicht gedacht.
Veröffentlicht:Berlin. Sie heißen „Paro“ und „Aibo“, sind niedlich-flauschige Spielzeugtiere und gelten als zukunftsträchtige Helfer bei der Betreuung von an einer Demenz erkrankten Menschen. Die aus Japan stammende Roboter-Robbe Paro und Aibo, ebenfalls ein Roboter, aber in Gestalt eines Hündchens, haben auch die Mitglieder des Deutschen Ethikrates beeindruckt.
In ihrer am Dienstag veröffentlichten Kurzstellungnahme „Robotik für gute Pflege“ gestehen sie den Schmuse-Robos zu, die Stimmungen dementiell erkrankter Menschen aufhellen zu können und so Stress abzubauen. Der Einsatz von Robotertechnik dürfe aber zwischenmenschliche Beziehungen in der Pflege nicht ersetzen.
Als gegen den Willen von Pflegenden und Gepflegten eingesetzte Instrumente der „bloßen Effizienzmaximierung“ sei die Robo-Technik abzulehnen. „Man ahnt nicht nur, ja man weiß, was da an gesellschaftlicher Anstrengung ins Haus steht“, sagte Ethikrats-Vorsitzender Professor Peter Dabrock am Dienstag in Berlin.
40.000 Stellen unbesetzt
Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, marschiert unaufhaltsam Richtung vier Millionen, die 2030 erwartet werden. Mehr als eine Million Pflegefach-und Hilfskräfte sowie mehr als vier Millionen Angehörige kümmern sich heute um pflegedürftige Menschen. 40 000 Stellen, Tendenz steigend, gelten als unbesetzt. Die hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegenden sorgen für Abwanderung aus dem Beruf.
Erst am Wochenende hat Grünen-Chefin Annalena Baerbock die 35-Stunden-Woche für Pflegekräfte bei vollem Lohnausgleich gefordert, um die Pflege für junge Menschen und Berufsrückkehrer attraktiver zu machen.
Diese Hintergründe hatte der Ethikrat bei seiner Stellungnahme im Blick: Es bestehe die Hoffnung, dass „technische Entwicklungen die Diskrepanz zwischen Pflegebedarf und Fachkräfteangebot“ verringern könnten, heißt es eingangs der Stellungnahme. Der Rat macht sich damit einen Standpunkt des Bundesforschungsministeriums zu eigen.
In einer Richtlinie aus dem November 2018 hatte das Ministerium „robotischen Systemen“ das Potenzial zugeschrieben, „durch situationsangepasste Unterstützungsleistungen zur Entlastung im pflegerischen Alltag beizutragen“. Gleichzeitig warnt der Rat vor Euphorie und verweist auf die Skepsis des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag.
Das hatte in einer Studie aus dem gleichen Jahr ein Missverhältnis zwischen den in die pflegebezogene Robotik gesetzten Erwartungen und dem realisierten Lösungspotenzial ausgemacht. Noch gebe es sehr wenig, was die Pflege überhaupt in ihre Arbeit implementieren könne, sagte Ethikrätin und Autorin der Stellungnahme, Professor Adelheid Kuhlmey.
Die drei Einsichten des Rates
Aus diesem Diskurs haben die Ratsmitglieder aus ethischer Perspektive drei Einsichten gewonnen.
- Die Betrachtung des Zusammenspiels von Mensch und Maschine dürfe sich gerade im Kontext sensibler Handlungsformen an und mit besonders verletzlichen Personengruppen nicht auf Details beschränken, sondern müsse die Entwicklung „umfassend“ in den Blick nehmen. Dazu gehöre auch, bereits die Entwicklung solcher Systeme kritisch zu begleiten und stets „das System von Designer, Anwender und Produkt als funktionale Einheit zu betrachten“.
- Die Verantwortung in diesen Prozessen dürfe im Verlauf nicht erodieren, individuelle und kollektive Zuständigkeiten müssten klar erkennbar bleiben, die Verantwortungsübernahme mithin kontrollierbar sein.
- Roboter stellten grundsätzlich ein komplementäres Element der Pflege dar und nicht eines, dass die persönlichen Beziehungen zwischen Pflegenden und Gepflegten aufheben und ersetzen könne.
Weitere Arbeitsverdichtung?
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ethikrat Politik und Pflegewirtschaft, bei technischen Lösungen in der Pflege Maß zu halten. Die hohen Kosten für die Einführung robotischer Systeme – zur Pflegeassistenz, zum Monitoring und zur pseudosozialen Begleitung – könnten zu weiterer Arbeitsverdichtung in der Pflege führen. Nämlich dann, wenn sie Mittelkürzungen und Personalabbau nach sich zögen.
Die Vertragspartner in der sozialen Pflegeversicherung sollten genau darauf ein Auge haben. Leitlinien sollten Aussagen enthalten, welche Bereiche der Pflege frei von Robotertechnik bleiben sollten, um zwischenmenschliche Begegnungen nicht zu gefährden. Vor einer Aufnahme in die Regelversorgung solle hinreichend Evidenz geschaffen werden, dass eine Anwendung die Qualität der Pflege tatsächlich verbessere.
Gleichwohl zeigen sich die Ratsmitglieder zuversichtlich, dass Robotertechnik in der Pflege Nutzen schaffen kann. Voraussetzung sei, dass sowohl pflegebedürftige Menschen als auch die Pflegeprofis angemessen in die Entwicklung dieser Technologien einbezogen werden. Darauf und auf den Einsatz im Alltag solle schon die Ausbildung, die Fort- und Weiterbildung vorbereiten.
Haftungsfragen müssen geklärt werden
Paro, Aibo und Co beißen nachweislich nicht, sie sind fürs Gemüt zuständig und können ihre menschlichen Partner schwerlich enttäuschen. Der Pflegealltag ist aber alles andere als niedlich. Hier sollen Pflegeroboter künftig regelhaft helfen, Menschen im Bett umzudrehen, sie aus den Betten zu heben und die Intimpflege vorzunehmen.
Dazu kommen das Monitoring von Körperfunktionen, Hilfen bei der Medikation und telemedizinische Assistenzaufgaben. Selbst die Übersetzung von Aussagen sprachgestörter Menschen traut Ethikrat Professor Andreas Kruse der Technik zu. Angebot und technische Möglichkeiten seien aber noch nicht abschließend ausgelotet: „Der Entwicklungsstand ist ungleich höher als der der Geräte, die bereits implementiert sind.“
Der Ethikrat hat besonders die Verletzlichkeit der Menschen, um die sich das Thema dreht, im Blick. Er empfiehlt, von vorneherein eine sichere Rechtsposition für die Betroffenen aufzubauen. Im Falle einer Schädigung solle es eine Kompensation geben, also zum Beispiel Gefährdungshaftung ohne Haftungsausschluss, klare Beweislastregelungen und Versicherungsleistungen.