Pflegereform
Rüddel erwartet passgenauere Gutachten
BERLIN. Der Entwurf der zweiten Stufe der Pflegereform hat bislang nur wenige Reaktionen ausgelöst.
Von den fünf Milliarden Euro im Jahr, die die Koalition zusätzlich zur Verfügung stelle, profitierten Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter in der Pflege, sagte der Pflegebeauftragte der Unionsfraktion Erwin Rüddel.
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem neuen Begutachtungsverfahren seien künftig passgenauere Einstufungen möglich, hofft Rüddel.
Vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und verbesserten Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung profitierten vor allem Menschen mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen, kommentierte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS) den am Montag vorgestellten Gesetzentwurf.
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen stellen die Gutachter, die Patienten in Abhängigkeit ihrer Pflegebedürftigkeit den Pflegestufen zuteilen.
Ende 2014 waren etwa 200 Ärzte und 1600 Pflegekräfte als Gutachter für die MDK tätig. Wie hoch der Mehrbedarf durch das neue Begutachtung sei wird, ist nicht bekannt. (af)