Suchtprävention
Saarländische Ärztekammer: Cannabis-Legalisierung nicht durchwinken
Landesärztekammerpräsident Mischo ruft die SPD-Landesregierung dazu auf, der geplanten Teillegalisierung von Cannabis im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Freigabe würde die Droge verharmlosen.
Veröffentlicht:Saarbrücken. Der Präsident der saarländischen Ärztekammer, Dr. Josef Mischo, hat die SPD-Landesregierung aufgerufen, der geplanten Teillegalisierung von Cannabis im Bundesrat nicht zuzustimmen. Mischo erklärte, aus Sicht der Kammer solle sich das Saarland bei der abschließenden Beratung „unbedingt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen“.
In der vorvergangenen Woche hatte bereits ein breites Bündnis aus Ärzte-, Apotheker- und Lehrerschaft sowie Wissenschaftlern und Polizeigewerkschaft in einem gemeinsamen Schreiben vor dem Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gewarnt.
Nun legte Mischo, der auch Co-Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer ist, nach: Durch eine Freigabe werde eine Droge verharmlost, die abhängig mache und zu schweren Entwicklungsschäden führen könne. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten zudem, dass vor allem jüngere Konsumenten sich weiterhin mit günstigeren Produkten auf dem Schwarzmarkt versorgten.
Mehr Prävention denn je geboten!
Weitere Argumente von Mischo: Wo Cannabis zu Genusszwecken freigegeben werde, steige der Freizeitkonsum an. Folgen seien mehr medizinische Behandlungen von Jugendlichen, eine häufigere Inanspruchnahme von Notaufnahmen durch Erwachsene und auch mehr Verkehrsunfälle.
„Die saarländische Ärzteschaft ist der Überzeugung, dass die angestrebten Ziele – zum einen der Jugendschutz, zum anderen die Eindämmung des Schwarzmarktes – mit dem Vorhaben nicht erreicht werden können“ – so das Fazit des Kammerpräsidenten in einer Kammermitteilung vom Montag. Auf jeden Fall sei dann ein massiver Ausbau der Maßnahmen zur Suchtprävention notwendig, wozu die Jugend- und Gesundheitsämter zeitnah finanziell, strukturell und personell entsprechend ausgestattet werden müssten.