Erleichterte Änderung von Geschlechtseintrag
Selbstbestimmungsgesetz findet in Bundestag Mehrheit
Ohne ärztliche Bescheinigung können Menschen in Deutschland künftig Geschlechtseintrag und Namen auf dem Standesamt ändern lassen. Ermöglicht wird das durch das Selbstbestimmungsgesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde.
Veröffentlicht:Berlin. Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher.
Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.
Transsexuellengesetz ist Geschichte
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden auf sich nehmen mussten, um ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Sie müssen bis heute dafür ein langwieriges und kostspieliges Verfahren mit Sachverständigengutachten durchlaufen.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz wird das seit 40 Jahren geltende Transsexuellengesetz abgelöst. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen des Gesetzes mehrfach in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigenden Verfahren für Betroffene hingewiesen. (dpa)