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Sollen niedergelassene Ärzte streiken dürfen?

Für ein Streikrecht von Ärzten kämpft Medi-Chef Baumgärtner vor Gericht. Wir wollen nun von Ihnen wissen: Sollen niedergelassene Ärzte streiken dürfen? Machen Sie mit bei unserem Online-Voting.

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Streikrecht für niedergelassene Ärzte - ja oder nein?

Streikrecht für niedergelassene Ärzte - ja oder nein?

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STUTTGART. Es ist das erste Mal, dass diese Frage vor Gericht geklärt werden soll: Dürfen niedergelassene Ärzte streiken - ganz so wie angestellte Ärzte?

Am Donnerstag, 23. Juli, um 9 Uhr werden vor dem Stuttgarter Sozialgericht die Weichen für eine Antwort gestellt. Es klagt Dr. Werner Baumgärtner, Chef des Medi-Verbunds.

Er hat zusammen mit mehreren Kollegen aus Baden-Württemberg gestreikt und dies seiner KV angezeigt. Die sprach Baumgärtner postwendend einen Disziplinarverweis aus. Dagegen wehrt sich der Medi-Chef vor Gericht.

Voting: Streikrecht für niedergelassene Ärzte

Für ein Streikrecht von niedergelassenen Ärzten kämpft Medi-Chef Baumgärtner vor Gericht. Wie stehen Sie als Arzt dazu: Sollen niedergelassene Ärzte streiken dürfen? Machen Sie mit bei unserem Online-Voting!

"Der Kläger hat mit der Teilnahme am Warnstreik nicht gegen seine vertragsärztlichen Pflichten verstoßen", heißt es in der Klageschrift der Kanzlei Klammt-Asprion & Steck aus Tübingen.

Weiter heißt es darin: "Nach Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz ist das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Auch die Berufsgruppe der Ärzte ist nach dem klaren Wortlaut als Grundrechtsträger vom Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst."

Baumgärtner will notfalls durch alle Instanzen klagen

Es gebe kein ausdrücklich normiertes Streikverbot für Vertragsärzte, wie es beispielsweise für Beamte gilt. Auch aus dem Sicherstellungsauftrag der KV könne kein "generelles bzw. absolutes Streikverbot abgeleitet werden", heißt es weiter in der Klageschrift.

Baumgärtner hat bereits erklärt, dass er - wenn nötig - durch alle Instanzen klagen wird. Von dem Verfahren müsse das Signal ausgehen, "dass wir als Freiberufler entschlossen sind, für ‚gleich lange Spieße‘ in den Auseinandersetzungen mit Politik und Krankenkassen zu sorgen", erklärt Baumgärtner im Interview mit der "Ärzte Zeitung", das am Mittwoch, 22. Juli, erscheinen wird.

Im Vorfeld des Prozesses möchten wir Ihre Meinung wissen: Sollen niedergelassene Ärzte streiken dürfen? Nehmen Sie an der Online-Umfrage teil oder schreiben Sie unten Ihren Kommentar.

Die Ergebnisse der Umfrage wird die "Ärzte Zeitung" anlässlich der Berichterstattung über das Stuttgarter Verfahren präsentieren. (fst)

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Kommentare
Dr. Wolfgang Bensch 20.07.201520:50 Uhr

Im Marburger Bund organisierte Ärzte wissen, wie das geht

Kollege Schätzler differenziert doch sonst so genau ... Urlaub in Sommerhitze nicht bekömmlich?

Dipl.-Med Wolfgang Meyer 20.07.201513:11 Uhr

Wo ist das Problem?

Im gewissen Sinne ist der niedergelassene Arzt, wenn er nicht gerade Laborarzt oder Pathologe oder Radiologe ist, Angestellter der GKV. Mich wundert, dass noch nicht alle Niedergelassenen der Scheinselbständigkeit bezichtigt wurden. Aber dann müßten natürlich die Krankenkassen über die KV''en den Arbeitgeberzuschlag zu den Beiträgen für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen ausreichen! Das will ja keiner, würde es doch die Lohnnebenkosten im Musterland des Lohndumpings noch mehr erhöhen! Ich meine, wenigstens das Streikrecht sollte man somit den niedergelassenen Ärzten schon zusprechen. Ansonsten ist ein bissel ziviler Ungehorsam ja auch noch eine Möglichkeit! Und dann klagen wir ungehorsamst alle gegen unsere Disziplinarverweise!

Dr. Thomas Georg Schätzler 18.07.201502:45 Uhr

Ärzte können nicht streiken, weil sie nicht wissen, wie das geht!

Außerdem müssen sie immer dann tätig werden und helfen,während andere achtlos vorbei schlendern.
Meine Kolleginnen und Kollegen (mich eingeschlossen) können doch nicht mal Dienst nach Vorschrift machen.
Manchen fällt selbst das logische Denken schwer: Vgl. die KBV-Stellungnahme zum Ärzte-Atlas der AOK!
Selbst bei jedem Todesfall achselzuckend "unklare Todesursache" anzukreuzen, schaffen wir nicht konsequent,obwohl damit der öffentliche Gesundheitsdienst lahm gelegt werden könnte.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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