Gesundheit im Internet
Spahn: Es gibt keinen Vertrag mit Google zum Gesundheitsportal
Das Gesundheitsministerium kooperiere beim Nationalen Gesundheitsportal nicht mit dem Tech-Giganten, heißt es auf Anfrage der FDP-Fraktion. Die Liberalen bleiben argwöhnisch.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Kooperation des Nationalen Gesundheitsportals mit Google beeinflusse den privatwirtschaftlichen Pressemarkt.
Am 10. November 2020 hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine entsprechende Vereinbarung mit dem größten Suchmaschinenbetreiber bekannt gegeben. „Was nützt es Ihnen, wenn Sie die besten evidenzbasierten Informationen zusammenführen und auf ein Internetportal stellen, wenn das kein Mensch findet“, sagte Spahn damals zur Begründung.
Google greift dafür auf eine offene Schnittstelle im Gesundheitsportal zu gesund.bund.de zurück. Bei der Suche nach medizinischen Stichworten werden die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals in einem Info-Kasten auf Google prominent hervorgehoben. Weder liege dem eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung des BMG mit Google zugrunde, noch gebe es eine vertragliche Beziehung, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP im Bundestag hin, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
BMG: Kein Zugriff auf Nutzerdaten für Google
Auch erhalte das Unternehmen keinerlei Zahlungen für die Hervorhebung der Informationen aus dem Gesundheitsportal. Google werde auch keinerlei Zugriff auf die Nutzerdaten des Portals gewährt, heißt es weiter. Vielmehr stehe es dem mit Abstand größten Suchmaschinen-Betreiber jederzeit frei, für seine Infoboxen auf die Inhalte anderer Portale mit Gesundheitsinformationen zuzugreifen. Bislang habe kein anderer Suchmaschinenbetreiber neben Google Interesse daran gezeigt, auf Inhalte des Nationalen Gesundheitsportals zuzugreifen. Von wem die Initiative für die Vereinbarung mit Google ausgegangen ist, beantwortet die Regierung nicht.
Bei Zugriffen von Desktop-Computern hat Google in Deutschland einen Marktanteil von rund 85 Prozent, bei Suchanfragen durch mobile Geräte sind es fast 98 Prozent. Wettbewerbsverzerrungen vermag das BMG nicht zu erkennen: „Weder das Nationale Gesundheitsportal selbst noch die Wiedergabe seiner Inhalte in Internetsuchmaschinen berühren den privatwirtschaftlichen Pressemarkt“, heißt es in der Antwort. Das Portal sei kein presserechtliches Erzeugnis und biete auch keine journalistisch aufbereiteten Beiträge an.
Noch keine Daten zu Zugriffen auf das Portal verfügbar
Das Portal ist seit dem 1. September 2020 online und biete „fundierte und neutrale Informationen rund um Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen“. Diese würden allen Betreibern von Suchmaschinen „nach Kriterien der Suchmaschinenoptimierung (SEO) zur Verfügung gestellt“, heißt es weiter. Nutzerdaten zur Zahl der Zugriffe kann die Regierung nach eigenem Bekunden nicht nennen, da sich das Portal noch im Probebetrieb befinde.
Nach Ansicht von Dr. Wieland Schinnenburg, Gesundheitsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, zeichnet die Antwort der Regierung ein „diffuses Bild“. Die Bekundung, es gebe keinerlei Vereinbarung mit Google, passe nicht dazu, dass „der Minister noch im November 2020 gemeinsam mit Google-Europachef Philipp Justus auf der Bühne stand und die gemeinsame Zusammenarbeit lobte“, meint Schinnenburg.
Pressemitteilung ist nicht mehr online
Tatsächlich ist die Pressemitteilung des BMG, die am 10. November anlässlich der Pressekonferenz versandt wurde, nicht mehr auf der BMG-Webseite eingestellt.
Am 17. Dezember hatte die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein angekündigt, ein medienrechtliches Verfahren gegen Google einzuleiten. Geprüft werden solle, „ob dadurch, dass Inhalte des Internetportals gesund.bund.de bei krankheitsbezogenen Suchbegriffen in der Google Suche bevorzugt präsentiert werden, andere journalistisch-redaktionelle Anbieter (...) in medienrechtlich nicht zulässiger Weise diskriminiert werden“.
Das BMG weist dies von sich – das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals werde „keine ungünstigen Auswirkungen auf die Akzeptanz und Wahrnehmung privatwirtschaftlicher Informationsangebote haben“, erklärt das Ministerium.