SARS-CoV-2

Spahn setzt Personaluntergrenzen für Kliniken aus

Auch die Krankenhäuser wappnen sich für neue SARS-CoV-2-Fälle. Gesundheitsminister Jens Spahn möchte ihnen mehr Flexibilität ermöglichen – und setzt die Personaluntergrenzen aus.

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Vorbereitet für die Aufnahme von SARS-CoV-2-Verdachtsfällen: Kliniken sollen bis auf Weiteres von den Personaluntergrenzen abweichen dürfen.

Vorbereitet für die Aufnahme von SARS-CoV-2-Verdachtsfällen: Kliniken sollen bis auf Weiteres von den Personaluntergrenzen abweichen dürfen.

© Uli Deck/dpa

Berlin. Angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 können Kliniken vorübergehend von Vorgaben zur Mindestbesetzung mit Pflegekräften abweichen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzte die festen Personaluntergrenzen für bestimmte Stationen zunächst außer Kraft. „Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können“, sagte er am Mittwoch.

Spahn: „Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf Weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege.“

In einem Brief an die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenversicherungen erläutert Spahn, dass es derzeit „sehr kurzfristig zu Anpassungserfordernissen in den Arbeitsabläufen der Krankenhäuser“ kommen könne.

Die entsprechende Verordnung sehe bei stark erhöhten Patientenzahlen etwa wegen einer Epidemie vor, dass die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden müssen. Die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung lägen aktuell bundesweit vor.

Die Untergrenzen sind Teil von Bemühungen, auf die Personalnot in der Pflege zu reagieren. Patienten sollen so in wichtigen Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften zählen können. Dies gilt für Intensivstationen und mehrere weitere Stationen.

Der GKV-Spitzenverband hält die Aussetzung der Personaluntergrenzen unter den „besonderen Bedingungen einer Epidemie für vernünftig“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der „Ärzte Zeitung“. Der GKV-Spitzenverband arbeite mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft derzeit an einer rechtssicheren Umsetzung. Prinzipiell hielten die Krankenkassen Pflegepersonaluntergrenzen nach wie vor aber für ein richtiges und wichtiges Instrument zum Schutz der Patienten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Aussetzung der Personaluntergrenzen. „Damit wird in der derzeitigen besonderen Situation der hohen Verantwortung und dem kurzfristigen Handlungsbedarf in den Krankenhäusern Rechnung getragen“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.(dpa/chb)

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