Pflege-Untergrenzen

Spahn legt Personalgrenzen für Kliniken per Verordnung fest

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Es geht voran in Sachen Personaluntergrenzen in der Klinik – wenn auch per Verordnung aus dem BMG.

Es geht voran in Sachen Personaluntergrenzen in der Klinik – wenn auch per Verordnung aus dem BMG.

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BERLIN. Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken fest. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein.

"Die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben", erklärte Spahn dazu.

Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten. Die Personaluntergrenzen werden dann ab dem 1. Januar 2019 für vier besonders pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Schon vor der Bundestagswahl hatte die damalige Bundesregierung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt, eine Mindestausstattung für pflegeintensive Klinikbereiche zu vereinbaren. Für den Fall, dass diese Vereinbarung nicht zustande kommt, war vorgesehen, dass das BMG per Rechtsverordnung Pflegepersonaluntergrenzen (PPU) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 festsetzt (Ersatzvornahme).

Verhandlungen Anfang August gescheitert

Vor einem Monat waren diese Verhandlungen tatsächlich endgültig gescheitert. Am 1. August hatte die DKG das BMG schriftlich über das ergebnislose Aussetzen der Verhandlungen informiert. Mit der Ersatzvornahme reagiert nun das Bundesgesundheitsministerium nach eigenen Angaben auf diese Scheitern.

"Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte", erklärte Spahn. Die jetzt auf den Weg gebrachte Verordnung muss nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

Die PPUG werden nach Informationen des BMG als Verhältnis zwischen der Patientenzahl pro Pflegekraft festgelegt. Dabei werden vier Kategorien von Schichten unterschieden: Tag- und Nachtschichten an Wochentagen sowie Tag- und Nachtschicht an Wochenenden und Feiertagen.

Beispiele für Personalschlüssel

  • Auf der Intensivstation in der Tagschicht an einem Wochentag darf eine Pflegekraft künftig höchstens 2 Patientinnen und Patienten betreuen, in der Nachtschicht 3 Patienten.
  • In der Unfallchirurgie in der Tagschicht an einem Wochentag darf eine Pflegekraft höchstens 10 Patientinnen und Patienten betreuen, in der Nachtschicht 20 Patienten. (dpa/run)

Lesen Sie dazu auch: Zwei Patienten pro Pflegekraft auf Intensivstation: Kliniken rebellieren

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