Urlaubszeit
Spahn und Söder wollen doch die Testpflicht an den Grenzen
Jetzt also doch: Aktuell diskutiert die Regierung über Pläne des Gesundheitsministers, von allen nach Deutschland Einreisenden einen negativen Test oder Impfnachweis zu fordern.
Veröffentlicht:Berlin. Mitten in der Reisesaison sorgen Bund und Länder für Verwirrung um die Regeln für die Wiedereinreise nach Deutschland nach dem Urlaub im Ausland. Bereits ab kommenden Sonntag (1. August) soll dafür eine einheitliche Testpflicht für alle gelten, gleichgültig, ob sie mit dem Flugzeug, Zug, Bus oder eigenem Fahrzeug über die Grenze kommen.
Der Bund habe ihm eine solche Lösung bereits zugesagt, hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagabend geäußert. Bedenken trägt dagegen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor: Eine generelle Testpflicht sei nicht verhältnismäßig, merkt die Ministerin an. Es werde aber an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Bislang müssen nur Flugpassagiere und nicht vollständig geimpfte Einreisende aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten immer einen negativen Test vorlegen.
Spahn hat Verordnung in der Schublade
Im Gesundheitsministerium rennt Söder damit offene Türen ein. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist für eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflichten bei Einreise. Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu laufen“, hat das Gesundheitsministerium der „Ärzte Zeitung“ dazu mitgeteilt. „Wenn es nach dem Gesundheitsminister gehen würde, gäbe es die Testpflicht bei Einreise schon“, sagte eine Sprecherin Spahns am Mittwoch. Regierungssprecherin Ulrike Demmer ergänzte, ein generelles Testregime für die Einreise gehöre zu den Themen, die bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August geklärt werden könnten.
Tatsächlich gibt es bereits seit dem 12. Juli einen Verordnungsentwurf aus Spahns Ministerium, der diese Pläne konkretisiert. Darin heißt es wörtlich: „Um die Eintragung zusätzlicher Infektionen möglichst gering zu halten, sind alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen“. Jeder Einreisende müsse auf Anforderung der Bundespolizei einen solchen Nachweis vorlegen können. Zudem wollte Spahn der Einfachheit halber die Risikogebiete nur noch nach Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten einteilen. Bislang gibt es noch die „einfachen Risikogebiete“.
Änderung der Quarantäneregeln
Dieser Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, hätte am Mittwoch, 28. Juli, in Kraft treten sollen. Offenbar konnte sich das Bundeskabinett allerdings nicht darauf einigen. Stattdessen soll die bisherige Einreiseverordnung bis 10. September weiter gelten, mit einer kleinen Änderung.
Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen demnach ab Mittwoch nur die milderen Quarantänebestimmungen befolgen, wenn das Gebiet im Verlauf der „Absonderungszeit“ vom Robert Koch-Institut zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft wird. Die Quarantänepflicht endet demnach zudem sofort, wenn ein Gebiet völlig aus der Risikoliste des RKI herausfällt.