SARS-CoV-2
Spahn will Massentests für den Hausgebrauch freigeben
Massentests in Eigenregie sollen die Impfstrategie flankieren helfen. Dafür schafft Gesundheitsminister Jens Spahn nun die Voraussetzungen. Noch ist Deutschland als Markt für freiverkäufliche PoC-Tests allerdings nicht entdeckt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Impfstrategie der Bundesregierung erhält Gesellschaft von einem Ansatz für weitreichende Massentestungen, die auch ohne professionellen Beistand erfolgen können sollen. Die Koalition will die Voraussetzungen für massenhafte Testungen von Personal, Bewohnern und Besuchern von Pflegeeinrichtungen, Massenunterkünften sowie Einrichtungen und Unternehmen kritischer Infrastrukturen in Eigenregie schaffen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt.
Das Problem: Zunächst muss die Zurückhaltung der Testhersteller für Lieferungen auf den deutschen Markt überwunden werden. Da es keine CE-zertifizierten Tests zur Eigenanwendung auf dem Markt gebe, solle die Aufhebung der Abgabebeschränkung einen Lieferanreiz schaffen, heißt es in dem Entwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt“.
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sei der Arztvorbehalt für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika allerdings bereits aufgehoben worden, der für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 gelte.
„Entscheidende Rolle“ für Eigentests
Die Eigenanwendung von Tests durch Laien werde perspektivisch eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der Pandemie spielen, zeigen sich die Autoren des Gesundheitsministeriums überzeugt. Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben und arbeiten, sollen Point of Care-Tests (PoC) künftig eingesetzt werden können.
Gleiches gilt für kritische Infrastrukturen. Als relevant genannt werden ausdrücklich die Energie- und Wasserversorger, die Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, das Gesundheitswesen, der Ernährungssektor, Banken und Versicherungen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur.
Einweisung für Tester vorgeschrieben
Die Einrichtungen werden bei einem Einsatz von PoC-Antigentests zu „Betreibern des Medizinproduktes“ und haben laut Verordnung sicherzustellen, dass sie nur Personen mit der Testung beauftragen, die in den Umgang mit den Tests eingewiesen sind oder ohnehin Erfahrung mit der Materie haben.
Was die Tests in Eigenregie tatsächlich zum Kampf gegen das Virus beitragen, scheint dem Verordnungsgeber zunächst nachrangig oder zu schwer zu ermitteln zu sein. Eine Evaluierung ihres Einsatzes ist nicht vorgesehen. Die Verordnung tritt mit der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag außer Kraft. (af)