Neues Pandemiegesetz

Spahn will mehr Daten zur COVID-19-Risikobewertung

Mit einem Milliarden Euro schweren Testprogramm will die Koalition die Rückkehr zur Normalität unterstützen.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bündelt Maßnahmen in einem Pandemie-Gesetz.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bündelt Maßnahmen in einem Pandemie-Gesetz.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bündelt die in den vergangenen Tagen angekündigten Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise in einem weiteren „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das Teil des Infektionsschutzgesetzes werden soll.

Die Pläne zielen unter anderem darauf ab, die Datengrundlagen zur Risikobeurteilung zu verbreitern. Dafür setzt der Gesetzgeber auf mehr Digitalisierung.

1,5 Milliarden Euro im Monat mehr?

Das Virus kommt die gesetzliche Krankenversicherung teuer zu stehen. Der Entwurf geht von Mehrkosten für die GKV von bis zu 1,5 Milliarden Euro im Monat allein für verstärkte symptomunabhängige Testungen auf SARS-CoV-2 aus. Die Autoren des Gesetzentwurfs gehen dabei von 4,5 Millionen PCR-Tests in der Woche aus. Dafür sollen auch die Veterinärmediziner mobilisiert werden.

Ob die Labore, Ärzte und weitere Gesundheitseinrichtungen eine solche Menge an Tests stemmen können, scheint fraglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält rund 600.000 Tests in der Woche für realistischer. Diese Zahl hatte am Donnerstag KBV-Chef Dr. Andreas Gassen genannt.

Um den epidemiologischen Status der Bevölkerung genauer als bisher erfassen zu können, sollen künftig Meldepflichten auch für von COVID-19 Genesene eingeführt werden. Erfasst werden sollen zudem negative Labortests. Bislang ist das Robert Koch-Institut (RKI) darauf angewiesen, die Zahl der Genesenen zu schätzen.

Erfassung des Immunstatus

Nach der vorsichtigen Lockerung der Alltagsbeschränkungen will der Gesetzgeber Rückschläge im kommenden Herbst vermeiden. Deshalb soll der COVID-19-Immunstatus einschließlich des Genesungsdatums erfasst werden.

So soll zum einen die Dauer der natürlichen Immunität untersucht werden, zum anderen soll so die Wirkung von Impfstoffen gemessen werden können. In die gleiche Richtung zielen die Pläne, die Reserve an Influenza-Impfstoff beim Paul-Ehrlich-Institut deutlich aufzustocken.

Auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen kommen also perspektivisch große Datenmengen zu, zumal ihnen künftig auch die Behandlungsergebnisse gemeldet werden sollen, um deren Erfolge besser einordnen zu können.

Dafür sollen die Gesundheitsämter mit rund 60 Millionen Euro vom Bund digital aufgerüstet werden. Das hatte das Corona Krisenkabinett erst am Montag beschlossen. So soll Echtzeit-Datenverkehr zwischen den Gesundheitsämtern und dem RKI möglich werden.

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Gutachten werden verschoben

Konsequenzen wird die Pandemie für die sektorenübergreifende Versorgung haben. Die Fristen für die Gutachten, mit denen die Möglichkeiten einen gemeinsamen ambulant-stationären Vergütungskatalogs für das ambulante Operieren ausgelotet werden sollen, werden daher verlängert.

Mit einer Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner zum Ambulanten Operieren ist damit vor dem 31. Januar 2022 nicht zu rechnen. Ursprünglich hätte der Katalog, der auf eine Koalitionsvereinbarung zurückgeht, noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden sollen, nämlich bis 30. Juni 2021. In die nächste Wahlperiode verschoben werden soll auch die Einführung des neuen MDK-Prüfquotensystems in den Krankenhäusern.

Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, wie die praktische Ausbildung in der Pflege und in allen weiteren therapeutischen Berufen gestaltet werden kann. Der Gesetzentwurf soll, soweit bislang bekannt, in der kommenden Woche vom Kabinett behandelt werden.

Bereits Ende März hatte die Koalition das Infektionsschutzgesetz erweitert. Unter anderem erhielt Jens Spahn damit weitreichende, wenn auch vorübergehende, Verordnungsermächtigungen.

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