Kommentar – Neue Gesetzentwürfe
Spahns Doppelstrategie
Mit der MDK-Reform will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen seit langem im SGB V vor sich hingammelnden Paragrafen wieder flott machen. Motto: MDK reformieren – aber auch mal eben Sektorengrenzen aufbrechen.
Der Paragraf 115b verpflichtet Vertragsärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen dazu, ambulantes Operieren genauer zu definieren und für Vertragsärzte und Kliniken einheitlich zu vergüten. Tatsächlich passiert ist wenig. Die Koalition hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die sektorenübergreifende Ansätze bei der Honorierung im Lastenheft hat, aber erst 2020 liefern muss.
Tatsachen geschaffen hat aber schon der Fortschritt. Die Liegezeiten sind stark zurückgegangen. Die Operationen an der Grenze zwischen ambulant und stationär sind längst mit die häufigsten Prüfanlässe für den MDK.
Mit dem Entwurf schlägt Spahn also zwei Fliegen mit einer Klappe. Er setzt ein wichtiges Thema der sektorenübergreifenden Versorgung heute schon auf die Tagesordnung des Bundesgesetzgebers. Und er lässt Dampf aus dem Kessel des Prüfgeschehens. Das könnte eine gute Entwicklung nehmen. Man darf gespannt sein, was die Mühlen des Verfahrens davon übrig lassen.
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