Spahns nächster Plan
MDK-Reform betrifft auch Vertragsärzte
Jens Spahn will die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Medizinischen Dienste mehrfach nutzen. Die leidigen Abrechnungsprüfungen sollen zurückgefahren werden. Gleichzeitig soll Tempo bei der sektorenübergreifenden Versorgung aufgebaut werden.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Organisation der Medizinischen Dienste soll von Grund auf umgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch die Medizinischen Dienste auf eine neue Grundlage gestellt werden. Das geht aus dem Entwurf des „MDK-Reformgesetzes“ hervor, das Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag seinen Ministerkollegen zur Abstimmung übermittelt hat.
Grenzfälle sorgen für Streit
Zu den häufigsten Prüfungsanlässen gehören laut Gesetzesbegründung die Operationen an der Grenze zwischen ambulant und stationär. Der medizinisch-technische Fortschritt hat dafür gesorgt, dass ambulante Operationen zwischen 2009 und 2016 bei Vertragsärzten um 2,4 Prozent im Jahr auf 4,2 Millionen Fälle angestiegen sind. In den Krankenhäusern beträgt der Anstieg 2 Prozent auf 1,9 Millionen Fälle. Gleichzeitig ist ausweislich des Sachverständigenratsgutachtens von 2018 die Zahl der Patienten um knapp 44 Prozent angewachsen, die nach einem Eingriff nur einen bis drei Tage aufgenommen werden.
Ob die nun eher nach vertragsärztlichen oder nach den oft dreimal so hohen Kliniksätzen vergütet werden müssen, darüber liegen sich Medizinische Dienste und Krankenhausdirektionen häufig in den Haaren.
Der Entwurf sieht daher unter anderem eine Neufassung des Paragrafen 115b SGB V vor. Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kassen sollen verpflichtet werden, bis Mitte 2021 einen möglichst konkret gefassten Katalog von „Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und Behandlungen“ vorzulegen. Die sollen für Vertragsärzte und Krankenhäuser einheitlich vergütet werden.
Von möglichst exakt gefassten Vorgaben auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens verspricht sich der Minister an dieser Stelle einen Rückgang von Streitfällen um die Krankenhausabrechnungen aufgrund von MDK-Prüfungen. Das Gutachten müssen die Selbstverwalter ausweislich des Entwurfs „kurzfristig“ auf den Weg bringen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Dienste künftig eigenständig
Um den Dauervorwurf zu entkräften, die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Kassen handelten nicht neutral, sollen die Medizinischen Dienste umgebaut werden. Sie sollen künftig eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts bilden.
Die Serie von Eingriffen in die Organisation der Selbstverwaltung setzt sich damit fort. Das Gesetz regelt die Besetzung der Verwaltungsräte der Dienste neu. Sie werden ergänzt um Vertreter der Patienten und Pflegebedürftigen, der Verbraucher sowie der ärztlichen und pflegerischen Berufe. Wer hauptamtlich bei einer Krankenkasse arbeitet, darf nicht mehr gleichzeitig im Verwaltungsrat eines Dienstes tätig sein.
Mit dem Gesetzentwurf geht Spahn die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen an. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl der Prüfungen von 1,9 auf 2,6 Millionen angewachsen. Aus Sicht der Medizinischen Dienste ist jede zweite Abrechnung falsch. Mit dem Gesetz sollen die Krankenhäuser Anreize erhalten, regelgerecht abzurechnen. Künftig soll die Anzahl der Prüfungen in einem Krankenhaus von der Quote korrekter Abrechnungen abhängen. „Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung“, wies Gesundheitsminister Jens Spahn auf den so geplanten Bürokratieabbau hin.
Vertreter der Krankenhäuser haben Spahns Vorhaben in einer ersten Reaktion gelobt. „Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum am Freitag in Berlin. Die Abkoppelung des medizinischen Dienstes von den Krankenkassen sei dafür ein wesentlicher Baustein. Es biete sich damit die Chance, dass bei den Prüfungen das Medizinische in den Mittelpunkt rücke.
Zu den Aufgaben der Medizinischen Dienste zählen unter anderem die Bewertung von IGeL, die Behandlungsfehlerstatistik, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Grades der Bedürftigkeit von Menschen, die Überwachung der Pflegequalität in Heimen sowie Tests neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB).
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