Versorgungsverträge

Spahns Kassenreform noch nicht fix

Der Bundestag hat in erster Lesung das geplante Kassengesetz beraten. Koalitionspolitiker loben den Entwurf, haben aber noch Redebedarf. Das betrifft vor allem einen Punkt.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Übergeordnetes Ziel des Gesetzentwurfs zum FKG ist es, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unter den gesetzlichen Kassen weiterzuentwickeln.

Übergeordnetes Ziel des Gesetzentwurfs zum FKG ist es, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unter den gesetzlichen Kassen weiterzuentwickeln.

© Robert Schlesinger / dpa

Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben beim geplanten Kassengesetz noch Gesprächsbedarf. Das betreffe vor allem das Verbot jedweder Verknüpfung von Diagnose und Vergütung in Versorgungsverträgen, betonten Gesundheitspolitiker von Union und SPD bei der ersten Lesung des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG) am Donnerstagabend im Bundestag.

Massive Kritik von Ärzten an Diagnose-Verbot

Der entsprechende Passus in dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf hat bei Ärzteverbänden heftige Proteste ausgelöst. Sie fürchten, ähnlich wie die AOK, dass Haus- und Facharztverträge dadurch massiv ausgehöhlt werden könnten.

Übergeordnetes Ziel des Gesetzentwurfs zum FKG ist es, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) unter den gesetzlichen Kassen weiterzuentwickeln. Dadurch soll der Kassenwettbewerb „fairer und zielgenauer“ laufen. Um dies zu erreichen, sollen unter anderem neue Verfahrensregeln in den Wettbewerb und eine „Manipulationsbremse“ ins Fünfte Sozialgesetzbuch eingezogen werden. Die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern sollen weiter gestärkt werden.

Seinen ursprünglichen Plan, die elf Ortskrankenkassen für den bundesweiten Wettbewerb zu öffnen, hatte Minister Spahn nach heftiger Gegenwehr aus den Bundesländern und den Reihen des Koalitionspartners SPD wieder fallen lassen.

Maag: „Darüber werden wir reden müssen“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion Karin Maag betonte, es dürfe sich für Kassen künftig nicht mehr lohnen, „Ärzte ausschließlich für die Dokumentation von Diagnosen zu bezahlen, um sich so ungerechtfertigt höhere Zuweisungen“ aus dem RSA zu erschleichen. Maag fügte aber auch hinzu: „Selbstverständlich wollen wir gute Versorgungsverträge nicht verhindern, die natürlich auch an Diagnosen gekoppelt sind. Darüber werden wir in den nächsten Wochen reden müssen.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar sagte, es sei richtig, die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern zu stärken, um Manipulationen am RSA wirksamer vorzubeugen. Der Finanzausgleich sei „immens wichtig“ für Beitragsstabilität und gute Versorgung. Er schütze zudem vor „Rosinenpickerei und Diskriminierung“ von Versicherten. „Das geht in der Debatte allzu oft unter.“

Dittmar: „Bewährte Strukturen nicht zerstören“

Der Gesetzentwurf enthalte jedoch auch „Maßnahmen, die sich mir in ihrer Effizienz und Auswirkung noch nicht erschließen“, sagte Dittmar. Dazu gehöre das Diagnose-Verbot in Versorgungsverträgen. Verträge, die ausschließlich Geld gegen Diagnose vorsähen, seien bereits seit drei Jahren verboten. „Wie aber ein Vertrag aussehen soll, der ärztliche Leistung vergütet ohne irgendeinen Diagnosebezug herzustellen, hat man mir noch nicht schlüssig darlegen können“, kritisierte die Ärztin. „Bewährte Versorgungsstrukturen“ dürften nicht zerstört werden.

„Auch wir werden in der Anhörung ganz genau nachfragen, ob innovative Versorgungsformen verhindert werden“, machte auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, deutlich. „Das wollen wir nicht, und das wäre auch nicht im Sinne des Patientenwohls.“

Die Genehmigung von Hausarztverträgen müssen von den Aufsichten in Bund und Ländern gleichwohl nach denselben „Regeln“ bewertet werden, forderte die FDP-Politikerin. Nur ein einheitliches Aufsichtshandeln führe an dieser Stelle zu gleichen Wettbewerbsbedingungen.

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