Digitalisierung

SpiFa kritisiert Finanzierung des geplanten Klinik-Zukunftsfonds

Deutschlands Fachärzte machen Modernisierungsbedarf in den Krankenhäusern aus. Dass der Bund für die Digitalisierung der Kliniken den Gesundheitsfonds anzapfen wolle, stelle aber einen klaren Regelverstoß dar.

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Berlin. Fachärzte stören sich an der Finanzierungsarchitektur für den geplanten Zukunftsfonds zur Digitalisierung der Krankenhäuser.

Die Formulierungshilfe zum Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz sehe vor, dass die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Vorfinanzierung des drei Milliarden Euro schweren Vorhabens herangezogen und der Betrag anschließend vom Bund ausgeglichen werden solle. Damit aber verstoße die Bundesregierung „deutlich“ gegen die im Grundgesetz verankerte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, kritisierte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) in einer am Montag verbreiteten Mitteilung.

„Mittel werden zweckentfremdet“

Allein die Bundesländer seien für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur der Krankenhäuser zuständig, betonte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Ein Griff in den Gesundheitsfonds durch den Bund stelle daher eine „fragwürdige Zweckentfremdung“ der von Versicherten und Arbeitgebern aufgebrachten Beitragsmittel dar.

Die Koalition konserviere mit ihrem Vorhaben obendrein stationäre Strukturen, ohne „im Besitz eines klaren Kompasses“ zu sein, monierte Lindemann. Es bestehe die Gefahr, dass am Ende gesetzlich Versicherte in den östlichen Ländern strukturelle Defizite und „politische Mutlosigkeit im westlichen Teil“ bezahlen sollten. In den westlichen Bundesländern bestünden nach wie vor die „deutlichsten Probleme“ beim Strukturwandel der Krankenhauslandschaft.

Prinzip der dualen Finanzierung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kürzlich den Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz vorgelegt. Kernstück sind Fördermittel des Bundes zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in Kliniken. Die Finanzierung ist aber an eine Ko-Finanzierung der Länder gekoppelt.

Die Klinikfinanzierung in Deutschland erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Betriebskosten, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden von den Kassen übernommen. Die Investitionskosten sind von den Ländern zu tragen. (hom)

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