AOK Rheinland/Hamburg

Start für die "Patienten-Quittung"

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Wie viel kostet die Versorgung? Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können ab Montag in die Abrechnung sehen. Dies ging bisher auch - allerdings nur auf Papier in den Geschäftsstellen. Das Interesse war nicht sonderlich groß.

DÜSSELDORF (akr). Die AOK Rheinland/Hamburg ermöglicht ab dem 6. August ihren Versicherten den Abruf einer "Patienten-Quittung" im Internet.

Interessierte können online nachvollziehen, welche Leistungen niedergelassene Ärzte, Kliniken und andere Anbieter für sie abgerechnet haben und welche Kosten der Krankenkasse dafür entstehen. Bei den Ausgaben für das Honorar der niedergelassenen Ärzte arbeitet die Kasse allerdings mit Näherungswerten.

"Wir wollen unseren Versicherten Transparenz über die erbrachten Leistungen verschaffen", sagt André Maßmann, Sprecher der AOK Rheinland/Hamburg.

Um einen Zugang zur virtuellen Patientenquittung zu erhalten, können sich Interessierte ab 15 Jahren über die Online-Geschäftsstelle www.aok24.de registrieren. Erst dann werden die Daten ins Internet gestellt.

Die Versicherten erhalten ein Passwort, mit dessen Hilfe sie auf ihre Daten zugreifen können. Sie finden virtuelle Ordner, die nach Bereichen wie "ambulant", "stationär" oder "Apotheke" sortiert sind.

In diesen Verzeichnissen listet die AOK Rheinland/Hamburg die über die Krankenkassenkarte abgerechneten Leistungen nach Datum sortiert auf. Diagnosen werden nicht aufgeführt.

"Es kann bis zu zwei Quartale dauern, bis die Daten zu den Leistungen der niedergelassenen Ärzte vorliegen", sagt Maßmann. Die Versicherten können die Leistungen und die dafür anfallenden Kosten bis zu 18 Monate zurückverfolgen.

"Eingestellt werden die Informationen und der Betrag, der aufgrund der Abrechnung der KV vorliegt", sagt Maßmann. Die Kosten für die Leistungen zeigt die AOK Rheinland/Hamburg in konkreten Beträgen.

"Wir weisen die Versicherten darauf hin, dass es sich dabei nicht um den endgültigen Betrag handelt, den der Arzt bekommt", sagt er. Über eine Weiterleitung kommen die Versicherten zu einer Erklärung zum ärztlichen Abrechnungsverfahren.

Die Namen der niedergelassenen Ärzte und ihre Adressen werden auf der virtuellen Patientenquittung aufgeführt, die von Zahnärzten allerdings nicht. Das sei aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich, sagt Maßmann. Aber die Versicherten können die erbrachten zahnärztlichen Leistungen sehen.

Die AOK Rheinland/Hamburg wird in ihren Publikationen und in den Geschäftsstellen auf die Online-Patientenquittung hinweisen. "Wir sind gespannt, wie viele Versicherte das Angebot nutzen werden", sagt Maßmann. Die Patientenquittung an sich ist kein neues Angebot.

Schon seit Jahren können sich Versicherte in den Geschäftsstellen der AOK Rheinland/Hamburg eine Aufstellung mit den für sie abgerechneten Leistungen abholen. Das ist auch weiterhin möglich. "Bislang ist die Nachfrage zurückhaltend", sagt Maßmann.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 06.08.201223:02 Uhr

Peinlich, peinlich für die AOK Rheinland/Hamburg!

Diese Abbildung mit der Unterschrift: "Herr Mustermann war in der Apotheke: Patientenquittung. © AOK" ist mehr als peinlich! Sie wurde mangels aktueller AOK-Beispiele vom 20. 12. 2011 recycelt. Vgl.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/684068/online-patientenquittung-renner.html?sh=2&h=784938884#comment

Erneut taucht "Dr. med. Markus Musterarzt aus Musterstadt" mit seiner Quartalsabrechnung auf dieser "Patientenauskunft Detailabrechnung" n i c h t auf - weil er bei RLV und gedeckelter Gesamtvergütung keinen festen Punktwert kennt.

Verschwiegen wird von der AOK Rheinland/Hamburg, dass es sich beim "Herrn Mustermann" um ein zuzahlungsbefreites Kind unter 12 Jahren handelt. Denn für Nasenspray K Hexal® gäbe es mit dem 12. Geburtstag einen Erstattungsausschluss. Den 36,68 € Gesamt-Rezeptkosten (mit MwSt.) steht übrigens ein Apothekenentnahmehonorar von 16,20 Euro (ohne Rabattierung) gegenüber. Wäre "Herr Mustermann" über 18 Jahre alt, müsste er selbst 10 Euro Verordnungsgebühren plus Nasenspray für 1,94 € bezahlen. Die Kostenquote würde dann 76,7 Prozent betragen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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