Dialyse im Parlament
Streit um Versorgungsdaten
Die Senkung der Dialysepauschalen erhitzt die Gemüter von Ärzten und Patienten. Auch der Bundestag musste sich nun damit befassen - und sezierte die Datengrundlage für die Neuberechnung.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Kritik an der Entscheidung, die Pauschalen für die Dialysesachkosten zu senken, ebbt nicht ab. Am Montag befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema. Anlass dazu bot eine Petition mit inzwischen rund 78.000 Unterzeichnern, die unter anderem von der Patientin Monika Centmayer initiiert wurde.
Nach Kürzungen in den vergangenen Jahren befürchtet die Petentin, dass dialysepflichtige Patienten erneut Einbußen in der Versorgungsqualität hinnehmen müssen. Sie warnte davor, dass es häufiger zu Behandlungsfehlern kommen könnte, wenn etwa Dialysefachkräfte aus Kostengründen durch unqualifiziertes Personal ersetzt würden.
Diese Ängste wies Thomas Ilka, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), aber zurück. Eine Verschlechterung der Versorgung sei nicht zu erwarten. Er verwies darauf, dass die Absenkung in mehreren Stufen geplant sei und jährlich überprüft werde.
Zudem seien Dialysepraxen Teil eines umfassenden Qualitätssicherungssystems mit jährlich veröffentlichten Berichten. Damit gebe es "genug Bremsen, die greifen, wenn etwas in die falsche Richtung gehen sollte", erläuterte er.
Die Bundestagsabgeordneten hinterfragten vor allem die Daten, auf deren Basis Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Gemeinsamen Bewertungsausschuss Mitte März beschlossen hatten, die Pauschalen zu reduzieren. Das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) hatte eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes angefordert.
Ilka: Zugewinn an Qualität
Darin waren lediglich 56 dialysierende nephrologische Praxen enthalten. Auf Nachfrage des Verbands Deutsche Nierenzentren antwortete das Statistische Bundesamt in einem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt: "Es erwies sich, dass der relative Standardfehler für die nachzuweisenden Merkmale über 15 Prozent lag."
In diesen Fällen würde das Statistische Bundesamt "keine Ergebnisse veröffentlichen."
Staatssekretär Ilka verteidigte aber die Datengrundlage. Wie ein Mitarbeiter Ilkas dem Ausschuss erklärte, habe das InBa die Daten der Sonderauswertung mit eigenen Abrechnungsdaten niedergelassener Dialyseärzte kombiniert.
Bei der Berechnung der Kosten je Praxisinhaber habe das Institut nur Praxen berücksichtigt, die auch Patienten dialysierten. So sei das Risiko von Fehleinschätzungen von 15 auf 4,3 Prozent reduziert worden. Der BMG-Mitarbeiter bezeichnete die Rechnung als "ökonomisch plausibel".
Einziger Kritikpunkt aus Sicht des BMG: Einrichtungen wie das PHV-Dialysenetzwerk oder das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) seien nicht einbezogen worden, sondern lediglich niedergelassene Nierenärzte.
Diese habe der Bewertungsausschuss aber später eingebunden. Laut Ilka handele es sich daher auch um einen "Zugewinn an Qualität und nicht ein Wegbügeln von Dingen, die einem nicht passen". (jvb)
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