Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Systemwechsel bei Pflegebegutachtung hat gut geklappt
Berlin. Der seit 2017 geltende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das völlig neu gestaltete Begutachtungsverfahren sind „insgesamt reibungslos“ eingeführt worden.
Zu diesem Fazit kommt eine Evaluation durch das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Das Ziel, allen Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Pflegeleistungen zu gewähren und mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch weitere Personenkreise zu erfassen, sei erreicht worden. Dafür spreche auch die Entwicklung der Leistungsempfänger: Ihre Zahl stieg von 3,3 (2017) auf 3,7 Millionen (2018).
Gestärkt worden sei dabei das Prinzip „ambulant vor stationär“, da die Zahl der Empfänger im ambulanten Bereich: Ihre Zahl wuchs 2017 um 300.000, 2018 sogar um 500.000, heißt es im Bericht. Weitere zentrale Ergebnisse:
- Analog zur steigenden Zahl an Leistungsempfängern sank der Kreis derer, die „Hilfe zur Pflege“ – also Sozialhilfe – erhalten, auf den niedrigsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung.
- 88 Prozent der eingestuften Pflegebedürftigen zeigten sich 2018 mit der Begutachtung zufrieden – der höchste Wert seit dem Start der MDK-Versichertenbefragung im Jahr 2014. Das sei auf die bessere Berücksichtigung der individuellen Pflegesituation zurückzuführen.
- Stark zugenommen haben die Ausgaben für die pflegenden Personen, für die die Pflegekasse Rentenbeitragszahlungen übernimmt. 2017 wuchs deren Zahl im Vergleich zu 2016 allein um 71 Prozent. Die Ausgaben stiegen um 56 Prozent auf 1,54 Milliarden Euro.
- Rund die Hälfte der Berechtigten hat 2018 nach eigenen Angaben Pflegeberatung in Anspruch genommen. 56 Prozent der Befragten gaben an, ihre Pflegesituation habe sich dadurch verbessert.
- Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden nur selten koordiniert. Der Gesetzgeber hatte dies angeregt, die Regelungen werden aber offenbar nicht als praxistauglich angesehen. (fst)