Bundesrat

TI-Anschluss – Ärzten nicht Honorar kürzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist gegen höhere Strafen für Vertragsärzte, die ab März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Im Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist ab diesem Zeitpunkt eine Kürzung der Honorare um 2,5 Prozent vorgesehen.

Die vielen Probleme beim Anschluss an die TI lägen „sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte“, heißt es in der Beschlussempfehlung zum DVG, über die der Bundesrat am 20. September berät. Zunächst müssten flächendeckend die Voraussetzungen für die TI geschaffen werden. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Digitale-Versorgung-Gesetz: Erste Apps auf Rezept ab April?

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EvidenzUpdate-Podcast

SGLT2-Hemmer? Nicht für alle! – Update zur neuen CKD-Leitlinie

Empörung in der Ärzteschaft

AOK-Sparkonzept stößt auf massive Kritik

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Illustration eines Schlaganfalls und dessen Einflusses auf die Blutversorgung im Gehirn.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Klinische Faktoren

Wie sich unechte Schlaganfälle enttarnen lassen

Blick in eine Sitzung des Deutschen Bundestags.

© Hannes P Albert/picture alliance/dpa

Update

61 Abgeordnete im Porträt

Das sind die Gesundheitsprofis im neuen Bundestag