SPD

TSVG kommt frühestens Mitte 2019

Professor Karl Lauterbach will das gesundheitspolitische Profil der Sozialdemokraten schärfen. Das kündigte er am Mittwoch in Berlin an.

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BERLIN. Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) wird nicht, wie ursprünglich anvisiert, am 1. April 2019 in Kraft treten. Das hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Professor Karl Lauterbach, im Bundestag am Mittwoch angekündigt.

Die erste Lesung sei für den 13. Dezember angesetzt. Im Januar folge dann die Anhörung im Gesundheitsausschuss. Bis Mitte 2019 solle der Gesetzgebungsprozess dann abgeschlossen werden.

Lauterbach will das gesundheitspolitische Profil der Sozialdemokraten schärfen. Die von der Regierung eingesetzte Honorarkommission bedeute den Beginn einer "wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem System zweier Honorarordnungen", sagte er. Die mit dem TSVG geplanten extrabudgetären Vergütungsanteile für niedergelassene Ärzte böten keinen Verhandlungsspielraum für die Krankenkassen und müssten voll bezahlt werden. Für die Ärzte verringere sich damit der Anreiz, Privatversicherte zu bevorzugen.

Auch die geplante Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019 trage eindeutig die Handschrift seiner Partei, sagte Lauterbach vor Journalisten. Das Angebot an Kleinselbstständige, sich für 171 Euro im Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, "schiebe eine weitere Gruppe aus dem Einzugsbereich der privaten Krankenversicherer", machte Lauterbach deutlich, dass die SPD ihr Projekt einer Bürgerversicherung weiterverfolgt.

Vorschläge der SPD fänden sich auch in der Pflegepolitik. Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ab 2020 sei die größte Änderung in der Krankenhausfinanzierung seit Einführung der DRG und hole die Pflege aus dem Wettbewerb um Kostensenkung heraus. "Wir wissen, dass die Krankenhäuser weniger für das Pflegepersonal ausgeben als sie einnehmen", begründete Lauterbach den Vorstoß. (af)

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