Neue Regelung in Kraft
Tarifliche Bezahlung in der Altenpflege ab jetzt verpflichtend
Das Bundesgesundheitsministerium spricht von Gehaltssteigerungen um bis zu 30 Prozent. Im Hintergrund kracht es allerdings weiter zwischen Anbietern und Pflegekassen. Letztere sollen die Refinanzierung der höheren Löhne sicherstellen.
Veröffentlicht:Berlin. Ab diesem Donnerstag (1. September) müssen Deutschlands Pflegeeinrichtungen einen Tariflohn oder ein ortsübliches Entgelt bezahlen. Die Regelung gilt für Altenheime wie ambulante Pflegedienste.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte, man gehe wegen der Tarifpflicht von „erheblich“ steigenden Gehältern für viele Beschäftigte in der Altenpflege aus. Das Ministerium verwies dazu auf ihm vorliegende Einschätzungen privater Einrichtungsträger. Danach beliefen sich die Steigerungen je nach Bundesland und Einrichtung auf zwischen zehn und 30 Prozent.
Lauterbach: Gutes Zeichen
Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, „endlich“ werde die Arbeit in der Altenpflege besser entlohnt. „Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen. Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren“, so der SPD-Politiker.
Die Pflegekassen sind verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder Tariforientierung zu gewährleisten.
Hier hatte es regional zuletzt jedoch heftig geknirscht. Am Mittwochabend erklärte der bpa-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, dass die dortigen Verhandlungen mit den Kassen zur Refinanzierung der neuen Gehaltsstruktur für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste zu scheitern drohten. Verbands-Vize Raik Radloff sprach von einer ihm unverständlichen „Blockade“ der Kassen.
Angst vor stark steigenden Eigenanteilen
Patienten- und Sozialverbände fürchten zudem, dass die – zu begrüßenden Gehaltssteigerungen – bei den Eigenanteilen der Heimbewohner voll durchschlagen. Vielen Pflegebedürftigen drohe der Gang zum Sozialamt, da höhere Energiepreise ebenfalls auf die Bewohner umgelegt würden.
Das BMG verwies darauf, dass die Eigenanteile seit Januar begrenzt würden.
So erhielten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von 5 bis 70 Prozent. Durchschnittlich ergäben sich daraus bislang Entlastungswirkungen von 368 Euro pro Monat.
Zur Entlastung ambulant betreuter Pflegebedürftigen seien die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen erhöht worden, teilte das Ministerium mit. Seit Januar erhielten Betroffene zwischen 35 Euro (Pflegegrad 2) und 100 Euro (Pflegegrad 5) mehr. (hom)