COVID-19

Tele-AU um weitere zwei Wochen verlängert

Viele Ärzte dürften erleichtert sein: Der GBA hat die Möglichkeit der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bis zum 18.  Mai verlängert.

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Arbeitsunfähigkeit per Telefon festgestellt: Ärzte dürfen in der Corona-Pandemie weiterhin nach rein telefonischem Kontakt krankschreiben. © [M] Rezept: Klaus Eppele / stock.adobe.com I Telefon: peterschreiber.media / stock.adobe.com

Arbeitsunfähigkeit per Telefon festgestellt: Ärzte dürfen in der Corona-Pandemie weiterhin nach rein telefonischem Kontakt krankschreiben. © [M] Rezept: Klaus Eppele / stock.adobe.com I Telefon: peterschreiber.media / stock.adobe.com

© Vollständiger Credit: siehe BU

Berlin. Bis 18. Mai können die niedergelassenen Ärzte weiterhin die Möglichkeit nutzen, Patienten mit leichten Atemwegsinfekten aus den Wartezimmern der Praxis fernzuhalten und bei diesen nach einem telefonischen Kontakt eine Arbeitsunfähigkeit (AU) zu bescheinigen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Mittwoch mit.

Eigentlich wäre diese Sonderregelung am kommenden Montag, 4. Mai, beendet gewesen. Viele Ärzte und auch Krankenkassen befürworteten während der Corona-Pandemie aber eine weitere Verlängerung. Der Deutsche Hausärzteverband beispielsweise hatte gefordert, Arztpraxen diese Möglichkeit für mindestens acht weitere Wochen einzuräumen.

Weitere Verlängerung möglich

Nun hat der GBA zwei weitere Wochen beschlossen. Demnach können Ärzte Patienten, die keine schwere Symptomatik aufweisen und über Beschwerden der oberen Atemwege klagen, telefonisch die AU für zunächst sieben Kalendertage feststellen und bescheinigen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage im Anschluss ist möglich.

„Rechtzeitig“ vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung am 18. Mai will der GBA über eine erneute Verlängerung zu entscheiden. (ato)

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