KV Baden-Württemberg

Terminservice ohne Pflicht nicht möglich

KV Baden-Württemberg kritisiert Probleme im aktuellen Konzept der Terminservicestellen.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ein komplettes Scheitern der geplanten Terminservicestellen hält die KV Baden-Württemberg (KVBW) für möglich.

Auf dem Boden der geltenden Rechtslage könnten Vertragsärzte nicht dazu verpflichtet werden, ihrer KV freie Behandlungstermine mitzuteilen.

"Das scheint nur auf dem Boden der Freiwilligkeit zu gehen", sagte KV-Vorstandschef Dr. Norbert Metke im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Gefragt sei jetzt die große Koalition: Nötig für eine Verpflichtung der Ärzte wäre eine Ergänzung in Paragraf 75 SGB V.

Doch die fehlt bislang im Kabinettsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes. Ohne die Möglichkeit, Ärzte zur Teilnahme an der Terminvermittlung zu verpflichten, würde die Umsetzung des von KVen ohnehin kritisierten Vorhabens aber "an die Wand fahren", warnte Metke.

Der Gesetzgeber will KVen zwingen, über Servicestellen Facharzttermine mit einer Frist von längstens vier Wochen zu vermitteln.

"Personalarme" Lösung

Eine sinnvolle Umsetzung der Terminservicestellen gebe es überhaupt nicht, hält Metke fest. Nach derzeitigem Stand könnte die KV den Vertragsärzten nur finanzielle Anreize für die freiwillige Meldung freier Termine bieten. "Doch das müssten wir wieder nur aus der eigenen Kasse zahlen."

Eine "personalarme" Lösung könnte nach seinen Angaben dahin gehen, für jeden Planungsbereich an jedem Tag je einen Facharzt der verschiedenen Fachrichtungen einzuteilen, der freie Behandlungskapazitäten bereithalten muss.

Die entsprechenden Ärzte würden dann auf der KV-Webseite veröffentlicht. Aufwändiger wäre die alternative Lösung, freie Termine bei der KV zu sammeln und anschließend auf einer IT-Plattform zu veröffentlichen.

Hierzu gebe es auf Seiten der KBV ein Grobkonzept. Länderspezifisch angepasst werden müssten dann Vorgaben, welche Entfernung zum nächsten freien Arzt als zumutbar gilt.

Die Verpflichtung von Ärzten bei der Bereitstellung von Terminen laufe in jedem Fall nur auf eine Verschiebung des Problems hinaus, erinnerte Metke. Behandlungskapazitäten würden lediglich umverteilt, gegebenenfalls auch zu Lasten chronisch Kranker.

Die KVBW ist im vergangenen Herbst in einer ersten Schätzung davon ausgegangen, dass sich jährlich 15.000 bis 150.000 Patienten an eine Vermittlungsstelle wenden könnten. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen