Coronavirus
Testpflicht-Pläne: PCR-Test soll 48 Stunden alt sein dürfen
Bei Einreise ärztliches Attest oder ein bereits fertiges Testergebnis: Gesundheitsminister Spahn konkretisiert seine Pläne für eine Testpflicht für Einreisende aus Corona-Risikogebieten.
Veröffentlicht:Berlin. Die Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten nimmt Gestalt an: So sollen sie in Kürze ein ärztliches Zeugnis vorlegen müssen, dass sie sich nicht mit dem Virus angesteckt haben. Dabei sollen Ergebnisse von PCR-Tests akzeptiert werden, die 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland oder aber 48 Stunden nach Einreise vorgenommen worden sind.
Das betrifft Tests in EU-Mitgliedsstaaten und Ländern, aus denen das Robert Koch-Institut (RKI) Testergebnisse anerkennt. Die Atteste müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
Einreisende aus vom RKI definierten Risikogebieten, die kein derartiges Attest vorlegen können, müssen eine ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer SARS-CoV-Infektion „dulden“. Untersuchung und Testung können binnen 72 Stunden nach Rückkehr kostenlos in Anspruch genommen werden. Wird diese Frist überschritten, soll der Betreffende die Kosten selber tragen müssen. Wird die Testung noch vor der Abreise im Ausland vorgenommen, sind die Kosten dafür „gegebenenfalls“ vom Reisenden selbst zu tragen.
Per Land-, See- oder Luftweg
Die Regelungen sollten für sämtliche Personen gelten, die auf dem Land-, See- oder Luftweg nach Deutschland einreisen und sich zuvor zwei Wochen lang in einem als Risikogebiet eingestuften Land aufgehalten haben. Die Verpflichtung, sich bei Vorliegen einer Infektion in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, soll unabhängig von der Testpflicht bestehen bleiben.
Von der Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses sind Personen befreit, die lediglich durch ein Risikogebiet durchreisen und dort keinen Aufenthalt hatten.
Das sind die Kernpunkte eines von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurfs für eine neue Rechtsverordnung auf Grundlage von Paragraf 36 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Mit der geplanten Testpflicht solle der Gefahr begegnet werden, dass wegen des „verstärkten Reiseverkehrs im Sommer durch Reisende aus Risikogebieten“ das Infektionsgeschehen in Deutschland erneut anziehe, heißt es in dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“.
Rund 150 Staaten gelten als riskant
Das RKI zählt derzeit rund 150 Staaten zu Gebieten, in denen ein „erhöhtes Risiko“ für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht – darunter Brasilien, die Türkei und die USA sowie mehrere Regionen Spaniens. Spahn hatte zuletzt erklärt, erneut steigende Infektionszahlen seien ein deutliches Warnsignal. Das Virus mache keine Ferien.
Schon jetzt können sich Reiserückkehrer freiwillig und kostenlos auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion testen lassen – selbst sie sich zuvor nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Tests können in Testzentren an Airports, in Arztpraxen oder von den örtlichen Gesundheitsämtern vorgenommen werden.
Ohne Zustimmung des Bundesrats
Spahn will bei der Verabschiedung der Verordnung zur Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten den Bundesrat umgehen. Dazu beruft er sich auf Satz 5 des Absatzes 7 in Paragraf 36 im Infektionsschutzgesetz. Rechtsverordnungen können demnach „in dringenden Fällen ohne Zustimmung des Bundesrats“ erlassen werden.
Muster 10c und OEGD
SARS-CoV-2-Testung: Immer noch Ärger mit den Laboraufträgen
Wegen des sich weltweit dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens und „der akuten Gefahr der Einschleppung einer erheblichen Zahl von Neuinfektionen“ liege ein dringender Fall vor, heißt es dazu im Entwurf.
Die Einführung der Testpflicht geht auf eine Absprache der Gesundheitsminister von Bund und Ländern zurück. Sie hatten sich bereits am 22. Juli auf eine Testpflicht für Reiserückkehrer verständig. Kurz darauf hatten sie zunächst nur beschlossen, kostenlose Corona-Tests anzubieten. Wenig später gab Spahn bekannt, dass Tests für Reisende aus Risikogebieten doch zur Pflicht werden sollen.