Muster 10c und OEGD
SARS-CoV-2-Testung: Immer noch Ärger mit den Laboraufträgen
Die Verordnung zu PCR-Tests auf SARS-CoV-2 wurde wiederholt geändert. Das erschwert Vertragsärzten den Umgang mit den Tests. Probleme gibt es auch mit den Formularen für den Laborauftrag.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Die neuen Formulare Muster 10c und Muster OEGD, mit denen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 in Laboren beauftragt werden sollen, sind offenbar immer noch nicht flächendeckend verfügbar. Dadurch kommt weiterhin Sand ins Getriebe der Corona-Warn-App, die helfen soll, Infektionsketten rückzuverfolgen.
Jetzt hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow mit Blick auf die Daten von Corona-Infizierten Mängel bei der Warn-App der Bundesregierung beklagt. Konkret sprach der Linke-Politiker im Interview der „Rheinischen Post“ (Mittwoch-Ausgabe) von „Organisationsversagen, was zu einem Datenschutzverstoß führt und damit zu einem weiteren Vertrauensverlust“.
Anruf bei der RKI-Hotline ist nicht anonym
Ramelow, der sich selbst als überzeugten Anhänger der Warn-App bezeichnete, spielt auf die fehlenden Formulare an, mit deren Hilfe die Testergebnisse anonym an die App übertragen werden können. Stattdessen müssten positiv Getestete teils die Hotline des Robert Koch-Instituts anrufen und ihren Namen und die Telefonnummer durchgeben, damit das Ergebnis in der App berücksichtigt werden könne. Das RKI wies Ramelows Kritik am Mittwoch zurück. Die Telefonnummern der Nutzer würden streng getrennt von den mit der App erhobenen Daten verarbeitet. Der Mitarbeiter der Verifizierungshotline notiere sich die Telefonnummern der Anrufer nur, um sie später zurückzurufen und ihnen die Tan mitzuteilen. Spätestens eine Stunde nach dem Rückruf würden die Nummern datenschutzkonform gelöscht.
Ärzte verunsichert
Corona-Tests: Wirrwarr um Muster und Abrechnung
Zur Erinnerung: Die im Frühsommer eingeführten Muster 10c und OEGD enthalten einen QR-Code, der sowohl auf dem eigentlichen Formular als auch auf einem Abrisszettel, den der Getestete erhält, abgedruckt ist. Über den QR-Code können die Patienten einen möglichen positiven Test an die Warn-App melden. Sie erhalten auf diesem Weg auch schneller ihr Testergebnis. Es seien jedoch bislang nicht genügend Dokumente gedruckt worden, beklagt Ramelow.
Das bestätigt sich auch aus eigener Erfahrung des Autors: In einem Testcenter für Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2 in Hessen war Ende vergangener Woche noch nichts von den neuen Formularen bekannt.
KBV: Die Formulare sind ausgeliefert
An der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegt es nicht, wenn teilweise die neuen Formulare noch fehlen. „Wir haben fristgerecht das Muster 10c mit dem GKV-Spitzenverband konsentiert und in den Druck gegeben“, heißt es auf Anfrage bei der Körperschaft. Die Auslieferung an die KVen sei erfolgt.
Von dort aus würden die Praxen ausgestattet, dabei stünden Haus- und Kinderarztpraxen an erster Stelle. Wie der Auslieferungsstand in den KVen ist, weiß die KBV allerdings nicht. Und auch zum Stand beim Muster OEGD kann die KBV keine Auskunft geben, da dieses Formular vom Öffentlichen Gesundheitsdienst produziert werde.
Insgesamt sind in der vergangenen Woche knapp 530.000 PCR-Tests auf SARS-CoV-2 beauftragt worden. Von den beiden Formularen werden also insgesamt eine gute halbe Million pro Woche gebraucht, Tendenz steigend. Einfach kopieren lassen sich die Formulare nicht, da die QR-Codes singulär bleiben müssen, um die Tests in der App eindeutig einer – anonym bleibenden – Person zuordnen zu können.
QR-Code aus der Praxissoftware
Allerdings haben die Praxis-EDV-Hersteller Anfang Juli eine Anleitung bekommen, wie die Arztsysteme einen eineindeutigen QR-Code im Blankoformulardruck selbstständig auf Basis des Zeitstempels erstellen können. Ärzte, die mit Blankoformulardruck arbeiten, brauchen also keine gedruckten Formulare für ihre Praxen. Inwieweit die Vorgaben der KBV in der Praxissoftware bereits umgesetzt sind, ist nur schwer nachvollziehbar.
Lesen Sie auch
Bei jeder Änderung des Formulars müssen zudem die Programmierer erneut tätig werden. So hatte KBV erst vor einigen Tagen die Praxis-EDV-Hersteller darüber informiert, wie die Testung von Reiserückkehrern zu handhaben ist.
Muster 10c statt OEGD für den Übergang
Demnach soll im Muster OEGD im Feld „Risikogebiet“ auf dem Formular „Auslandsaufenthalt“ redaktionell ergänzt werden. Sofern das Formular OEGD noch nicht bereitstehe, könnten Ärzte das Formular 10c verwenden. Unter der Zeile „Testung nach Meldung ‚erhöhtes Risiko‘ durch Corona-Warn-App“ soll demnach das Wort „Rückkehrer“ eingetragen werden. (mit dpa) Lesen Sie dazu auch