Arzneimittelversorgung

Trotz Corona-Sorgen: Arznei-Hamstern keinen Vorschub leisten!

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Berlin. Um Engpässen in der Arzneimittelversorgung während der Corona-Epidemie vorzubeugen, sollten Ärzte zahlungskräftigen und -willigen Patienten keine zusätzlichen, medizinisch gleichwohl unnötigen Privatrezepte ausstellen. Eine entsprechende Aufforderung mit Bitte um Weiterleitung an die KVen hat das Bundesgesundheitsministerium an den KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen gerichtet. In dem Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, heißt es aber auch, Arzneimittelverordnungen für chronisch kranke Patienten sollten „wie gewohnt fortgesetzt werden“. (cw)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 18.03.202009:13 Uhr

Weiß der Bundesgesundheitsminister eigentlich noch, was er mit seiner Flut von völlig unüberlegten Gesetzen bewirkt?

Einerseits: "Im Gefolge des zum 1. März in Kraft tretenden Masernschutzgesetzes wird erstmals auch die Möglichkeit eingeführt, bei Dauerbedarf ein Medikament mittels nur eines Rezeptformulars wiederholt zu beziehen. Bis zu dreimal soll ein Apotheker im Anschluss an die Erstabgabe ein bestimmtes Präparat einem Versicherten aushändigen dürfen – insgesamt also kann ein solches Rezept dann bis zu viermal bedient werden. Geregelt wird das zum einen in einem neuen Absatz 1b des Paragrafen 31 SGB V sowie ein weiteres Mal in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Neufassung § 4 Absatz 3)…"

Zugleich warnt derselbe Minister Jens Spahn jetzt mit einer entsprechenden Aufforderung an den KBV-Vorsitzenden Dr. med. Andreas Gassen zur Weiterleitung an die KVen davor, dass Arznei-Hamstern kein Vorschub geleistet werden soll.

Wie passt das zusammen, wenn Chroniker ohne jegliche medizinisch indizierte und notwendige Kontrolluntersuchungen ihre Medikamente ein ganzes Jahr lang horten können sollten?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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