Novelle der Patientenberatung
UPD-Betreiber warnt vor „Zerschlagung des Beratungsangebots“
Die Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung in eine Stiftung muss mit einem geordneten Übergang der vorhandenen Beratungsstrukturen einhergehen, fordert der UPD-Betreiber. Anderenfalls nehme die Beratungsqualität im Jahr 2024 Schaden.
Veröffentlicht:Berlin. Der derzeitige Betreiber der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat vor einer „Unterbrechung und Zerschlagung des Beratungsangebots“ im Jahr 2024 gewarnt. Hintergrund ist die geplante Neuaufstellung der UPD in Form einer Stiftung bürgerlichen Rechts.
Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu im November einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach soll die Stiftung vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen errichtet werden. Ausgestattet werden soll sie künftig mit 15 statt wie bisher mit 9,6 Millionen Euro pro Jahr.
Indes fehlt der UPD im Referentenentwurf jeder Hinweis darauf, dass die vorhandenen Beratungsstrukturen in die neue Welt übernommen werden. „Auch ein Plan mit konkreten Schritten und Zeiten zur Gestaltung des Übergangs von der jetzigen UPD in die zu gründende Stiftung, liegt nicht vor“, moniert der Betreiber.
Hier gelte es, aus der Vergangenheit zu lernen: Bereits bei früheren Neuausschreibungen der Trägerschaft sei es „mehrfach zur Zerschlagung und zum anschließenden zeit- und kostenintensiven Wiederaufbau der Beratungskompetenzen und -strukturen“ gekommen. Ein „Brain-Drain“ und ein „Zurück auf null“ mit den entsprechenden Konsequenzen für das Beratungsangebot müsse verhindert werden, sagte der UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.
„Verfassungsrechtlich fragwürdig“
Fundamentalkritik am Aufschlag für eine UPD-Neuaufstellung kommt unterdessen vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands. Dass die künftige Stiftungskonstruktion aus GKV-Beitragsgeldern finanziert werden soll, sei eine „Zweckentfremdung“ von Beitragsmitteln, so der Verwaltungsrat. Die verpflichtende Finanzierung durch die GKV sei „verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig“.
Gestützt wird dies – aus anderen Gründen – von einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn. Er kommt in seiner Expertise für den PKV-Verband zu dem Schluss, die Beteiligung der Privatassekuranz an der Finanzierung stelle nicht sicher, dass die UPD-Beratungen anteilsmäßig auch den Privatversicherten zugutekommen. Die Verpflichtung der PKV würde daher unzulässig in die Berufsfreiheit der Versicherungsunternehmen eingreifen, so Thüsing.
Nach derzeitigem Stand soll die UPD-Novelle am 21. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen und dann dem Bundestag zugeleitet werden. (fst)