Bundeskabinett einig

Übernahmeschutz für „Made in Germany“ kommt

In einer „Corona-Novelle“ wird die Außenwirtschaftsverordnung verschärft. Damit sollen etwa Impfstoff- und Arzneimittelhersteller vor ausländischen Übernahmen geschützt werden. Die Wirtschaft läuft Sturm.

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Impfstoffe, Arzneimittel, aber auch andere System-relevante Produkte für die Gesundheitsversorgung sollen unter den Übernahmeschutz fallen.

Impfstoffe, Arzneimittel, aber auch andere System-relevante Produkte für die Gesundheitsversorgung sollen unter den Übernahmeschutz fallen.

© Friso Gentsch/dpa

Berlin. Die Bundesregierung will Unternehmen, die Arzneimittel und Impfstoffe „Made in Germany“ herstellen, besser vor Übernahmen ausländischer Investoren schützen. Dazu wird die Außenwirtschaftsverordnung verschärft. Damit kann die Regierung bei geplanten Übernahmen von Firmen im Gesundheitssektor früher und genauer hinschauen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte in Berlin: „Die aktuelle Corona-Krise zeigt, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können.“

Zunächst greift eine Meldepflicht

Deutsche Sicherheitsinteressen im Gesundheitssektor sollten umfassender geschützt werden. Die vom Kabinett noch am Mittwoch beschlossene Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sieht vor: Künftig greift eine Meldepflicht, wenn Unternehmen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Firmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder persönliche Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen. Dies gilt auch für Firmen, die Schutzausrüstung wie Mund-Nase-Masken fertigen oder etwa Beatmungsgeräte.

Altmaier hatte in der Corona-Krise bereits vor einem „Ausverkauf“ deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt – sowie vor einer zu großen Abhängigkeit von Lieferanten aus dem Ausland bei der Versorgung etwa mit Arzneien oder Schutzausrüstung. Die Bundesregierung hatte daher auch angesichts von Lieferproblemen mit Anreizen für Firmen die heimische Produktion etwa von Schutzmasken gestärkt.

Die Verordnung sieht vor, dass nun auch Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu den Firmen zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne. Die Verordnung wird nach der Verkündung im Bundesanzeiger wirksam, dies wird in den kommenden Wochen erwartet.

Verbände sehen Innovationskraft gefährdet

Von Wirtschaftsverbänden kam Kritik an der neuen Verordnung. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, gerade in der Corona-Krise dürften keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufgestellt werden. „Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft schützen wir weder durch die Aufweichung von Privateigentum und Vertragsfreiheit noch dadurch, dass wir Unternehmen von Investoren abschirmen und sie unter Denkmalschutz stellen“, sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

Der Verband der Chemischen Industrie sprach von einem umfassenden Eingriff in private Eigentumsrechte. „Eine Stärkung der Produktion in Deutschland und der EU erfordert exzellente Voraussetzungen für Innovationen und Investitionen, aber keine Abschottung“, sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup.

FDP fordert Befristung

Der FDP-Wirtschaftspolitiker Reinhard Houben kritisierte, das Ministerium habe es bislang nicht geschafft, die angebliche Bedrohung der Unternehmen im Gesundheitssektor durch ausländische Investoren zu belegen. Daher sei die Ausweitung der Investitionskontrollen allenfalls befristet angemessen. Wenn die Pandemie bewältigt sei, müssten die Eigentumsrechte der Unternehmer wieder Vorrang haben vor den „staatswirtschaftlichen Zielen“ Altmaiers.

Das Wirtschaftsministerium will weitere Vorschläge zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung noch im Sommer vorlegen. Dabei soll es darum gehen, „kritische Technologien“ näher zu definieren, bei denen vertieft geprüft werden soll. Dazu gehören etwa Zukunftstechnologien wie Robotik oder Biotechnologie.

Mit den Änderungen soll die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes ergänzt werden, die in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. (dpa)

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