Vor erster Lesung im Bundestag
Uniklinika: Mit Digitalgesetzen lassen sich entscheidende Weichen stellen
Lauterbachs zwei Digitalgesetze erreichen den Bundestag. Nach Ansicht des Verbands der Universitätsklinka (VUD) könnten die Pläne den dringend nötigen Schub für die Digitalisierung in Gang setzen.
Veröffentlicht:Berlin. Deutschlands Universitätsklinika erwarten von den geplanten Digitalgesetzen der Bundesregierung „entscheidende“ Weichenstellungen für die Patientenversorgung. „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird dadurch einen dringend erforderlichen Schub erhalten“, sagte VUD-Generalsekretär Jens Bussmann der Ärzte Zeitung am Donnerstag.
„Klar ist: Von der zielgerichteten und schnellen Umsetzung beider Gesetze werden die Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland profitieren“, zeigte sich Bussmann überzeugt. Die Kultur des Datenschutzes werde sich ein Stück weit hin zu einer „Kultur der Datensicherheit“ entwickeln.
„Kultur das Datensicherheit“
Die Forschung gehört neben Versorgung und Lehre zu den drei Standbeinen der bundesweit rund 30 Uniklinika. Laut Statistischem Bundesamt versorgen die Häuser rund zwei Millionen Patienten pro Jahr stationär, was etwa zehn Prozent aller Krankenhausbehandlungen entspricht. Hinzu kommen laut VUD rund zwölf Millionen ambulante Fälle pro Jahr.
Der Bundestag berät heute in erster Lesung über die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Entwürfe für ein Digital-Gesetz sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, kurz GDNG. Das Digital-Gesetz regelt unter anderem die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 sowie die verbindlich Einführung des E-Rezepts ab 2024.
Großer Datenschatz in Sicht
Die ePA soll an eine Opt-out-Regelung geknüpft sein – dabei sind Versicherte automatisch in der Akte „drin“, sofern sie nicht aktiv widersprechen. In der Akte sollen schrittweise Daten etwa zur Medikation sowie Bild- und Labordaten angelegt werden. Dies soll Ärztinnen und Ärzten einen besseren Überblick verschaffen und Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden helfen.
Mit dem Datennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten schneller und effektiver in anonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden können – auch die in der ePA enthaltenen Informationen. Auch hierfür ist ein Opt-out-Verfahren geplant.
VUD-Generalsekretär Bussmann betonte, „ePA mit Opt-Out“ eröffne Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über ihre Behandlungsdaten selbst zu bestimmen. Für die Forschung stellten die in Zukunft umfassend verfügbaren Daten „einen großen Schatz“ dar, an den die Universitätsmedizin hohe Erwartungen knüpfe. (hom)