Pandemie
Unionsabgeordnete wollen Autorität bei Corona-Maßnahmen klarstellen
Unionspolitiker plädieren dafür, die Alltagseinschränkungen durch den Bundestag legitimieren zu lassen. Zwei Ausschussvorsitzende wollen mit einer Kompetenzklarstellung verfassungsrechtliche Zweifel an Coronamaßnahmen ausräumen.
Veröffentlicht:Berlin. Nach der SPD-Fraktion haben nun auch CDU-Politiker dafür plädiert, Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation der Ermächtigungsgrundlagen für die aktuellen Alltagseinschränkungen auszuräumen.
Auch wenn die Kritik an der fehlenden Parlamentsbeteiligung an den Beschlüssen von Bund und Ländern „im Ergebnis nicht begründet sein sollte“, sollten die rechtlichen Grundlagen vorsorglich nachgeschärft und insbesondere die Ermächtigungsgrundlagen für die Gesundheitsbehörden im Infektionsschutzgesetz präzisiert werden, haben der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag Erwin Rüddel und der kommissarische Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Heribert Hirte (beide CDU) am Dienstag mitgeteilt. Änderungen in diese Richtung dürften bereits im Regierungsentwurf des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes auftauchen, das am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, dass zu der geltenden Generalklausel für Verordnungsvollmachtenim Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28 ff.) Regelungen treten sollen, mit der die Verordnungsermächtigungen konkretisiert werden sollen.
Parlament überwacht Exekutive
Das betreffe die Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen, aber auch Befristungen für schwere Grundrechtseingriffe, schreiben die Rüddel und Hirte in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Damit ist auch klar: Das Parlament nimmt nicht nur – wie schon in den vergangenen Monaten – seine Aufgabe wahr, die Exekutive zu überwachen und die Dritte Gewalt zu beobachten, sondern handelt auch, wenn es dies für geboten hält“, heißt es in der Erklärung.
Da den Abgeordneten inzwischen mehr Erkenntnisse über die COVID-19-Pandemie vorlägen, könnten sie dem Wesentlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes deutlicher Rechnung tragen. Der Grundsatz besagt, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssen.
Mögliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation sicherheitshalber zu beseitigen, sei dabei ein „Handeln im Sinne des Gesundheitsschutzes“. Möglicherweise sich widersprechende Gerichtsentscheidungen gegen die Einschränkungen des Teil-Lockdowns gefährdeten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. (af)