Kommentar
Uralt-Plan in Online-Version
Saurer Wein wird auch im neuen Schlauch nicht genießbar. Aber diese alte Weisheit scheint bei den Verpackungskünstlern des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes in Vergessenheit geraten zu sein.
Nach dem Motto "Viel hilft viel" kursiert jetzt ein Vorschlag aus der Unions-Fraktion, die nicht funktionierende Transparenz bei Arztabrechnungen mit Hilfe einer Online-Version zu beleben. Das Ergebnis lässt sich schon jetzt prognostizieren: Die Gesetzesblätter werden ohne Wirkung bleiben.
Erstens: Das Interesse von Patienten an den von ihnen verursachten ärztlichen Behandlungskosten ist in einem Sachleistungssystem mit einer pauschalen Selbstbeteiligung von zehn Euro im Quartal gleich Null.
Zweitens ist eine zutreffende patientenbezogene Rechnungslegung im gegenwärtigen System von Budgetierungen und Abstaffelungen nicht praktikabel. Die Alternative wäre nur die Kostenerstattung. Die Option existiert, ist aber mangels Vorteilhaftigkeit für GKV-Versicherte keine ernsthafte Alternative.
Auch eine Online-Version der "transparenten Arztrechnung" ändert nichts an all diesen objektiven Hemmnissen. Konsequent wäre es hingegen, wenn der Gesetzgeber die Kostenerstattung attraktiv machen würde.
Lesen Sie dazu auch: Arztrechnungen sollen ins Internet