Finanzierung
Verbände: Digitalisierung der Pflege scheitert an fehlender Refinanzierung
Nicht mangelndes Wissen um Subventionen bremsen die Bereitschaft der Pflege, sich an die TI anzuschließen. Vielmehr fehle es an einer planbaren Refinanzierung der Betriebskosten, so Branchenvertreter.
Veröffentlicht:Berlin. Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ (Interessenverbände der Pflege und der Digitalwirtschaft) fordert eine „Digitalisierungspauschale“ für Einrichtungen und Dienste zur Langzeitpflege. Wie es in einer Mitteilung am Dienstag heißt, solle eine solche Pauschale entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz gezahlt werden. Nur bei entsprechender Refinanzierung der digitalen Betriebskosten lasse sich die Digitalisierung der Pflege nachhaltig voranbringen.
Das Bündnis bezieht sich auf einen Befund, den unlängst die DAK mitgeteilt hatte. Danach werden Fördergelder zur Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen bislang nur ungenügend abgerufen. Die DAK zieht daraus den Schluss, es bedürfe lediglich einer „Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“.
Viele können sich schon Mindestsumme nicht leisten
Dem widerspricht nun das Verbändebündnis. Nicht fehlende Kenntnis der Geldtöpfe sondern „strukturelle Hemmnisse“ stünden der Digitalisierung im Wege. Nach wie vor fehle eine TI-Vergütungsvereinbarung für Pflegedienstleister. „Warum sollte sich eine Pflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur anschließen, wenn sie nicht weiß, welche der damit verbundenen Maßnahmen refinanziert werden?“
Zudem könnten viele Einrichtungen unter dem Eindruck der momentanen Kostenentwicklung die geforderten 18.000 Euro nicht aufbringen, um die im Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgesehene volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. „Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.“
Die geforderte „Digitalisierungspauschale“ sei im SGB XI zu verankern. Zusätzlich wäre nach Ansicht des Bündnisses im SGB V zu regeln, dass sich auch die Krankenkassen im Kontext der Kostenübernahme für Behandlungspflege am Digitalisierungsaufwand stationärer Pflegeeinrichtungen beteiligen. (cw)