Verbraucherschutz
Ministerkonferenz fordert: Energydrinks erst für Menschen ab 16 Jahren
Die Verbraucherschutzministerkonferenz bittet den Bund, die Einführung einer Altersgrenze für den Konsum von Energydrinks und ähnlichen Produkten wie Energy Booster zu prüfen.
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Energydrinks sind auch bei jungen Menschen beliebt. Die Verbraucherschutzministerkonferenz will nun über den Bund die Einführung einer Mindesaltersgrenze für deren Konsum von 16 Jahren erreichen.
© Schoening/Bildagentur-online/picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell/Archivbild)
Regensburg. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat am Freitag in Regensburg zum Abschluss ihrer Tagung einen Beschluss angenommen, der die gesundheitlichen Gefahren für Kinder und Jugendliche durch den Konsum von Energydrinks adressiert.
In dem Beschluss wird festgehalten, dass der Konsum von Energydrinks vor allem bei Kindern und Jugendlichen aufgrund des hohen Gehaltes an stimulierenden Inhaltsstoffen wie Koffein, Taurin und / oder Guarana in hoher Dosierung ein erhöhtes gesundheitliches Risiko vor allem für das Herz-Kreislaufsystem berge.
Aufgrund des hohen Zuckergehaltes von Energydrinks werde zudem davon ausgegangen, dass der regelmäßige Konsum derartiger Getränke einen nicht unwesentlichen Beitrag zu erhöhtem Körpergewicht und damit im Zusammenhang stehender übergewichtsbedingter Gesundheitsprobleme leiste, heißt es weiter.
Mit Sorge werde zur Kenntnis genommen, dass laut einer Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu bestimmten Gelegenheiten übermäßig hohe Mengen an Energydrinks von einem Liter und mehr konsumierten.
Blick in andere Länder
Die VSMK begrüße, dass in Schweden, Norwegen, Polen, Estland, Lettland und Litauen für die Abgabe von Energydrinks an Jugendliche Mindestaltersgrenzen zwischen 14 (Litauen) und 18 Jahren (Polen und Lettland) festgelegt worden seien.
Daher bitte sie den Bund, „auch für Deutschland die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie z. B. Energy Booster, zu prüfen. Die Altersgrenze sollte – wie bei alkoholhaltigen Getränken – bei mindestens 16 Jahren liegen“, steht es im Beschluss. Informiert werden über den Beschluss sollten auch die Gesundheitsministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz.
Wie dem VSMK-Protokoll zu entnehmen ist, wurde TOP 36 „Werbeverbot von an Kinder gerichteter Werbung für ungesunde Lebensmittel“ von der Tagesordnung zurückgezogen. Im Sinne des Hitzeschutzes als Antwort auf die mit dem Klimawandel assoziierten Gesundheitsgefahren hat die VSMK einen Beschluss angenommen, mit dem der Bund aufgefordert wird, flächendeckend einen einfachen Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden zu gewährleisten. (eb)