Kommentar zur BZgA
Versichertengelder sind für die Politik tabu
Zwar gehört auch die Gesundheitsprävention zu den Aufgaben der Krankenkassen. Aber bitte nicht nach Weisung aus Berlin.
Veröffentlicht:Die Eigenständigkeit der Sozialversicherungsträger gehört zum Kern unseres Sozialsystems. Das gilt ganz besonders für die gesetzlichen Krankenkassen als Teil des durch Selbstverwaltung geprägten Gesundheitssystems. Umso merkwürdiger, dass 2017 der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf die Idee kam, die Krankenkassen zu pauschalen Abgaben an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu verpflichten.
Deren gute Arbeit steht außer Frage. Und es waren wohl auch nicht die jährlich 30 Millionen Euro, die den GKV-Spitzenverband zur sturen Gegenwehr veranlasst haben. Es geht ums Prinzip: Kein direkter Zugriff der Politik auf Versichertengelder.
Genau so hat es nun auch das Bundessozialgericht (BSG) gesehen: „Die Beitragsmittel der Versicherten dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden.“ Alles andere ist verfassungswidrig. Ausdrücklich betonten die Kasseler Richter, dass dies nicht nur für die Krankenkassen, sondern für alle Sozialversicherungsträger gilt.
Zwar gehört auch die Gesundheitsprävention zu den Aufgaben der Krankenkassen. Aber bitte nicht nach Weisung aus Berlin. Für seine Behörde BZgA wird Gröhes Nachfolger Jens Spahn (CDU) hoffentlich eine neue Finanzierung finden.
Bundessozialgericht
Bund darf GKV-Gelder nicht zwangsrekrutieren
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