Sachsen
Vertragsärzte testen Reisende an Flughäfen auf Coronavirus
An den Airports Dresden und Leipzig/Halle können sich Flugreisende auf das Coronavirus testen lassen. Die KV konnte für diese Aufgabe Vertragsärzte gewinnen.
Veröffentlicht:Dresden/Leipzig. Seit Anfang August sind an den beiden sächsischen Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle Testzentren der KV Sachsen auf das Coronavirus in Betrieb.
Dort könnten sich alle Flugreisenden aus dem Ausland kostenlos untersuchen lassen, teilte das sächsische Gesundheitsministerium in Dresden mit. Das gelte für alle, die an den beiden Flughäfen landeten. Es sei nicht erforderlich, dass sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Sachsen hätten. Wenn Menschen aus Risikogebieten einreisten, müssten sie sich „umgehend in häusliche Quarantäne“ begeben – mindestens, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Die Testergebnisse müssten Urlauber aus Risikogebieten dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.
Die Testergebnisse lägen „in der Regel innerhalb von ein bis maximal zwei Tagen“ vor, teilte die KV Sachsen auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Außerdem solle der Reisende seinen Befund auf die Corona-Warn-App erhalten, wenn er sie installiert hat. In den beiden Testzentren an den Flughäfen würden die Abstriche genommen, die Auswertungen erfolgten in separaten Laboren.
Vertragsärzte erhalten 100 Euro Vergütung pro Stunde
Die KV fügte an, dass die Ärzte in den Testcentern auf den Flughäfen den Grund der Abstrichentnahme auf der Laborüberweisung nicht dokumentierten. Die Mediziner am Flughafen stellten die Laborüberweisungen auf Vordrucken des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus.
Die KV Sachsen ergänzte, dass für die Testungen an den Flughäfen Vertragsärzte hätten gewonnen werden können, die sich „bisher zahlreich freiwillig gemeldet“ hätten. Jeder Arzt erhalte eine Stundenvergütung von 100 Euro. Das Gesundheitsministerium hatte zuvor mitgeteilt, dass der Freistaat Sachsen die Kosten für die von der KV gestellten Ärzte und Arzthelfer übernehme.
Dazu sollte zwischen dem Ministerium und der KV Sachsen eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung befand sich bis Redaktionsschluss laut der KV noch „in der Abstimmung“.