Der Streit um die TSVG-Gesetz
Vertrauensverlust sorgt für miese Stimmung
Irgendetwas läuft schief: In seltener Einigkeit wird das Terminservice- und Versorgungsgesetz seit Wochen von Ärzten scharf kritisiert. Es fehlt an Vertrauen.
Veröffentlicht:Ein Standpunkt von Wolfgang van den Bergh
Die Gründe für die Kritik am Terminservicegesetz liegen offenbar tiefer, wirft man einen Blick auf die vielen Pressestimmen, die dazu in diesen Tagen veröffentlicht worden sind.
Sie sind zumeist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses in den Gremien der verfassten Ärzteschaft: in den Kammerversammlungen, in KV-Vertreterversammlungen und nicht zuletzt bei den Treffen der Verbände.
Die Tonart hat der Vorstand der Kassenärzte in Berlin vorgegeben, als dieser den Gesetzentwurf zum Anlass für eine Grundsatzrede genommen hatte. Warum gerade jetzt? Und: Stimmt es, dass die KBV sehr eng in die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden war, wie wir im Interview mit Herrn Spahn lesen?
Auf den ersten Blick kommt die Politik mit diesem Gesetz den Ärzten in einigen wichtigen Punkten entgegen. Die seit Jahren erhobene Forderung, wonach das Geld der Leistung folgen soll, kann Realität werden. Auch wenn über die Höhe der Vergütung, etwa bei der Vermittlung von Termin-Kontakten zum Facharzt, gestritten werden darf.
Das Übel Bürokratie
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Doch geht es wirklich nur darum? Das eigentliche Übel scheinen die aus Sicht der Ärzte damit verbundenen Bürokratismen zu sein. Die Ausweitung der Sprechzeiten und der damit verbundene Eingriff in die Praxisorganisation: Das sind Punkte, die für einen Freiberufler alles andere als leicht zu schlucken sind. Hinzu kommt der Verlust an Respekt und Achtung gegenüber Ärzten, der zunehmend beklagt wird.
Die Verbindung aus beidem führt zu mehr Frustration und Demotivation als zum Anerkennen von Fortschritten. Stellvertretend für viele ärztliche Stimmen steht der Satz der KV Bayerns: "Getrübt wird der Blick auf das Gesetz durch die Misstrauenskultur."
Das beginne mit der Vorgabe, dass Praxen künftig 25 statt bislang 20 Sprechstunden pro Woche vorhalten sollen und setze sich fort über die Ausweitung und permanente Erreichbarkeit der Terminservicestellen bis hin zu der Erweiterung der staatlichen Befugnisse in der Bedarfsplanung.
Vertrauen in die Selbstverwaltung sieht anders aus
Damit wolle der Gesetzgeber das Gesundheitswesen noch weiter reglementieren. Völlig richtig: Vertrauen in die Selbstverwaltung – die ja eigentlich deshalb den Ärzten übertragen worden ist, damit der Gesetzgeber sich eben nicht bis in die Details der Versorgung hinein einmischen muss – sieht anders aus.
Vertrauen ist aber auch in den letzten Jahren verspielt worden. Erinnert sei an die innerärztlichen Diskussionen, die schließlich zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz geführt haben. Heute weisen die Pläne und Vorstellungen von Ärzten zum Umbau und zur Weiterentwicklung der Versorgung in die Zukunft.
Und dennoch: Misstrauen gibt es auf beiden Seiten. Auf der einen, dass die Pläne der Politik zum Einstieg in den Ausstieg aus den Budgets nicht eingehalten werden. Auf der anderen, dass die Pläne der KBV, etwa zum Bereitschaftsdienst, sich als Luftnummer herausstellen könnten.
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