Kommentar

Vertretung hat ihren Preis

Ist die finanzielle Belastung verhältnismäßig, kann ein Bundesland die Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer anordnen.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Kann ein Land die Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer anordnen? Ja, hat jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (November 2018) bestätigt.

Die Klage zweier Kammermitglieder ist abgewiesen worden. Sie hatten die Rechtmäßigkeit der Kammerpflichtmitgliedschaft angefochten. Jetzt dürfte das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden.

Die Urteile sind deshalb mit Spannung erwartet worden, weil sie vielen Kammern, die in diesen Monaten entstehen, nicht zuletzt auch eine Orientierung dafür geben, wer Mitglied sein muss und wie hoch der Beitragssatz sein darf.

Neben Niedersachsen existieren lediglich in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein Pflegekammern. Bayern hatte sich 2017 auf einen Sonderweg verständigt und eine „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ geschaffen, freiwillig und beitragsfrei – eine nicht unumstrittene Variante.

Wer den Auftrag von Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts ernst nimmt, muss sie dazu auch entsprechend finanziell ausstatten. Denn es geht eben nicht nur um die Qualität der Versorgung, sondern um den Dreiklang aus Vertretung, Förderung und Aufsicht – ein Lernprozess für alle.

Lesen Sie dazu auch: Niedersachsen: Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammer rechtmäßig

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 27.08.201914:25 Uhr

Wer sollte den Preis für eine Pflegekammer zahlen?


In der Regel wurden von staatlicher Seite Kammern als Selbstverwaltungsorgan der jeweiligen Branchen installiert: Zum Beispiel die Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Ärztekammern um hier nur einige zu nennen.

Wieder einmal aber macht die Pflegebranche eine unrühmliche Ausnahme: Nicht die Akteure der Pflegebranche sind die Gründungsmitglieder der jeweiligen Pflegekammer wie z. B. die Pflegeheime, die ambulanten Pflegedienste, die Krankenhäuser, die Reha-Kliniken, die ambulanten Reha-Zentren etc. Nein, es sind die Pflegekräfte die mittels Zwangsmitgliedschaft zur Kasse gebeten werden. Und die Treiber dieser „Ausnahmeregelung“ sind die Pflegeverbände allen voran der Deutsche Pflegerat e.V. deren Vorstände allesamt in der "Chefetage der Pflegekammern" sitzen.

Stellt sich natürlich die Frage warum es gerade diesmal wieder zur "Ausnahme" von der Regel kam? Welche Verbandsvertreter haben ein Interesse an der Zwangsmitgliedschaft ihrer eigenen Klientel?

Eine Berufsvertretung der Pflegekräfte ist deren jeweilig zugehörige Gewerkschaft und nicht eine Pflegekammer die schon per Definition keine Berufsvertretung ist sondern ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsorgan.

Fazit: Vertretung hat ihren Preis, das ist richtig aber zahlt hier nicht der/die Falsche(n) den Preis!





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