Coronavirus-Infektionen
Viele Bundesländer untersagen Großveranstaltungen wegen SARS-CoV-2
Einige Bundesländer sprechen Verbote aus, andere Erlasse, wieder andere Empfehlungen. Die Tendenz ist aber stets gleich: Die Verbreitung von SARS-CoV-2 soll gestoppt werden.
Veröffentlicht:
Geschlossen. So verwaist wie hier der Ticketschalter am Borussia-Park vor dem Nachholspiel gegen den 1. FC Köln, dürften künftig noch weitere Stadien aussehen. Wegen des Corona-Virus werden zunehmend Großveranstaltungen abgesagt oder Fußballspiele müssen ohne Zuschauer auskommen.
© Roland Weihrauch/dpa
Neu-Isenburg. Am Dienstag haben mehrere Bundesländer wegen der steigenden Zahl von Corona-Infektionen Beschlüsse zur Absage von Großveranstaltungen gefasst.
- In Nordrhein-Westfalen sollen örtliche Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern grundsätzlich absagen, heißt es in einem Erlass, den Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (beide CDU) vorstellten. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen. „ Die Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Laumann. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 zu erwartenden Besuchern ist demnach wie bisher eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Die Zahl 1000 hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Sonntag als empfohlene Orientierungsgröße ins Spiel gebracht.
- Die bayerische Landesregierung hat das Gesundheitsministerium angewiesen, Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19. April) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern sollen die Kreise eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen, heißt es im Bericht aus der Kabinettssitzung vom Dienstag. Das Gesundheitsministerium werde ab Mittwoch dazu eine Hotline für Bürgermeister und Gemeinden einrichten. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
- Hessen und Rheinland-Pfalz regeln dem Umgang mit Großverstaltungen mit mehr als 1000 Menschen zunächst weniger strikt. „Hessen hat heute entschieden, Veranstaltern und Gesundheitsbehörden ebenfalls die Absage solcher Veranstaltungen zu empfehlen“, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Sofern Teilnehmer aus vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebieten zu erwarten seien, „legen wir die Absage auch bei einer niedrigeren zu erwartenden Teilnehmendenzahl als 1000 nahe.“ Lediglich eine Empfehlung spricht auch die rheinland-pfälzische Landesregierung aus, Veranstaltungen in einem geschlossenen Raum, zu denen mehr als 1000 Teilnehmer erwartet werden, „sollten nicht stattfinden“ – das gilt bis mindestens Ende April. Dabei sei die Grenze von 1000 Personen nicht als starre Grenze zu sehen, Schutzmaßnahmen könnten gegebenenfalls eine andere Bewertung zulassen. Sollten Veranstalter jedoch an Anlässen mit mehr als 1000 Teilnehmer in einem geschlossenen Raum festhalten wollen, sei zwingend die Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorzusehen
- Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) setzt in ihren Hinweisen nicht vornehmlich auf die Teilnehmerzahl: „Veranstaltungen, die von internationalen Gästen besonders aus Corona-Risikogebieten besucht werden, sollten abgesagt werden oder ohne Besucher stattfinden“, verlangte sie am Dienstag. Gleiches gelte für Veranstaltungen, Kultur- oder Sportereignisse, zu denen Besucher aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern erwartet würden, da es dort bereits sehr viele Erkrankungsfälle gebe. „Eine Absage ist für mich keine Frage der Besucher- und Zuschauerzahl, sondern der Herkunft der Gäste“, so Köpping. Veranstaltungen in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen sollten „gut abgewogen“ werden, um „nicht wichtige Akteure der Gesundheitsversorgung oder besonders gefährdete Bewohner oder Patienten gegebenenfalls anzustecken“.
- In Thüringen hat sich das Kabinett am Dienstag darauf verständigt, dass es vorerst keine Veranstaltungen mehr mit mehr als 1000 Teilnehmern geben soll. Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Teilnehmern könnten im Einzelfall nach Prüfung zugelassen werden. Dabei gelten jedoch folgende Kriterien: Eine Registrierung der Teilnehmer durch den Veranstalter sei in jedem Fall sicherzustellen. Der Veranstalter dürfe Personen mit erkennbaren respiratorischen Erkrankungen zudem keinen Zugang gewähren. Verstöße müssten zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen. Diese Entscheidung ergeht laut dem Gesundheitsministerium als Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an die Thüringer Gesundheitsämter. (bar/sve)
Lesen Sie mehr in unserer kompletten Berichterstattung zum Coronavirus.