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Vielfältiges Echo auf das Versorgungsgesetz
Die Techniker Krankenkasse lobt, der BDI kritisiert: Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz löst ein konträres Echo aus.
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Plakat zu Terminservicestellen: Die Koalition schärft Vorgaben nach.
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BERLIN. Eine "weitere Entmachtung der Selbstverwaltung" sieht der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) in dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Diesmal werde erneut in die direkte Regelungskompetenz der KVen eingegriffen, so BDI-Präsident Dr. Hans Friedrich Spies: durch die Neudefinition des Sprechstundenumfangs und weitere Vorgaben für die Terminservicestellen.
Dagegen seien die Details der extrabudgetären Vergütung völlig offen. Würden diese unter dem Deckel der seitherigen Gesamtvergütung verrechnet, so bleibe von einer versprochenen Zusatzvergütung nicht viel übrig, befürchtet Spies.
Dagegen begrüßen die Verbände der Psychotherapeuten die beabsichtigte Förderung der sprechenden Medizin. Die Vorgaben für eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen müssten allerdings präzisiert werden.
Die Bewertungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung müssten angehoben werden.
TK befürwortet die Aufwertung der sprechenden Medizin
Überraschend positiv bewertet die Techniker Krankenkasse den Gesetzentwurf und befürwortet insbesondere eine Aufwertung der sprechenden Medizin.
Im Politik-Blog "Wir Techniker" schreibt der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas: "Ärztinnen und Ärzte, die in unterversorgten Gebieten praktizieren, sollen künftig bundesweit verbindlich über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden.
Diese zusätzliche finanzielle Förderung wird auf der einen Seite von der TK unterstützt." Die TK schlägt einen Förderzeitraum von zehn Jahren vor, um die Attraktivität ländlicher Räume nachhaltig zu verbessern und um Planungssicherheit für die betroffenen Arztgruppen zu schaffen.
"Sehr positiv" sieht die TK die Aufnahme des Kriteriums "Landarztpraxis" als Praxisbesonderheit. Das könne Hausbesuche wieder attraktiver machen und schütze Ärzte vor unnötigen Prüfverfahren.
Notwendig sei ferner eine bessere Vergütung des Arzt-Patienten-Gesprächs, um besser den Erwartungen von Patienten hinsichtlich der Beratung und Einbindung in die Therapieentscheidungen gerecht zu werden.
Solcher Mehraufwand durch umfangreichere Beratung müssen Ärzten auch entsprechend vergütet werden. Es sei richtig, dass der EBM hinsichtlich der Bewertung technischer Leistungen überprüft und hier existierende Rationalisierungsreserven zur Förderung der sprechenden Medizin genutzt werden sollen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG) steht einer Aufhebung der Budgetierung hingegen skeptisch gegenüber. Das wäre nur dann akzeptabel, wenn es ein funktionierendes System der Qualitätssicherung gäbe, so BAG-Geschäftsführer Dr. Martin Danner.