COVID-19-Pandemie
Von der Decken: Bund muss Pläne für Corona-Herbst nachbessern
Mitte September laufen viele Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz aus. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken formuliert klare Erwartungen an die Ampel im Bezug auf SARS-CoV-2.
Veröffentlicht:Kiel. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Professor Kerstin von der Decken hat vom Bund einen verlässlichen Rechtsrahmen gefordert, um sich rasch auf geänderte Corona-Lagen einzustellen. „Wir erwarten klare, umsetzbare und nachvollziehbare Corona-Regelungen, falls wir im Herbst oder Winter beispielsweise auf neue Virusvarianten reagieren müssten“, sagte die CDU-Politikerin im Sozialausschuss. Die vom Bund vorgelegten Vorschläge für eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seien nachzubessern.
Etliche im IfSG festgehaltene Schutzmaßnahmen laufen Mitte September aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten nach zähem Ringen kürzlich Vorschläge für eine Neufassung des Gesetzes präsentiert. Den Ländern gehen die Pläne teils nicht weit genug.
„Nachvollziehbare Regelungen“
„Mögliche Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig und an die Situation angemessen und wirksam sein“, betonte von der Decken. Der vorliegende Entwurf des Bundes werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Lauterbach hatte bei der Vorlage des Gesetzentwurfs schon ankündigt, dass dieser nicht in Stein gemeißelt ist.
Die Landesregierung im Norden hält folgende Anpassungen bei den für die Länder nutzbaren Corona-Regelungen für erforderlich:
Mehr Spielräume: Den Ländern sollten differenziertere oder abweichende Regelungen ermöglicht werden. Mit passgenauen Maßnahmen könnten weniger betroffene Bundesländer mithilfe solcher Regelungen unnötige Belastungen für Menschen, Gesellschaft und Wirtschaft vermeiden.
Hygienemanagement für Klinikbeschäftigte: Eine grundsätzliche Testpflicht für alle Beschäftigte in Krankenhäusern lehnt von der Decken ab, da dies die Kliniken vor erhebliche Probleme stelle. Stattdessen sollten wie bisher Geimpfte und Genesene von Testpflichten ausgenommen bleiben beziehungsweise das Hygienemanagement zurück an das dafür ausgebildete Hygienefachpersonal gehen. Ein dem Infektionsgeschehen angemessenes Testkonzept soll weiter Teil des Hygieneplans der Einrichtungen selbst sein.
Einheitliche Maskenstandards: Statt nach Maskentypen differenzierender Regelungen sollten medizinische Masken als generelle Maskenvorgabe festgelegt werden. FFP2-Masken könnten weiterhin im Rahmen von Hygienekonzepten, insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, vorgeschrieben werden.
Kein anlassloses Testen: Anlassloses Testen hält die Ministerin in dieser Phase des Infektionsgeschehens für kein geeignetes Mittel.
Zustimmung der Länder: Mögliche Änderungen des IfSG durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung sollten der Zustimmung des Bundesrates – und damit der Länder – bedürfen. (di)