Faire-Kassen-Wahl-Gesetz hakt

Vorfahrt für Reform des Morbi-RSA?

Eine gemeinsame Aufsicht über bundesweit geöffnete Kassen und die AOKen wird es voraussichtlich sobald nicht geben.

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BERLIN. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, geht davon aus, dass die Frage der bundeseinheitlichen Aufsicht über alle Kassen vom Entwurf des „Gesetz für eine faire Kassenwahl in der GKV“ (kurz: Faire-Kassen-Wahl-Gesetz /FKG) aufgeschoben wird.

Maag vermutet, dass sich das Bundeskabinett zeitnah mit dem Entwurf befassen werde, zunächst aber nur mit der Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (MRSA) , also des Finanzausgleichs der Kassen untereinander. „Ich erwarte, dass lediglich dieser abgetrennte Teil im Bundestag ankommt“, sagte sie bei einem Pressegespräch am Mittwoch in Berlin.

Grund sei, dass der MRSA Voraussetzung sei, um das Versichertentlastungsgesetz (VEG) von 2018 fristgerecht vollständig umzusetzen. Ab 2020 sind die Kassen laut VEG verpflichtet, Reserven abzubauen und an den Gesundheitsfonds zu überführen, wenn ihre Rücklagen eine Monatsausgabe überschreiten.

Heute bereits bestehende Reserven – rund 20 Milliarden – sollen binnen drei Jahren abgebaut sein. Diese Regelungen sollen allerdings nur greifen, wenn bis Ende 2019 eine Reform des Risikostrukturausgleichs beschlossen ist.

Kritik an uneinheitlicher Kassenaufsicht

Maag bedauerte, dass das FKG wohl nur als Rumpfgesetz weiterverfolgt werden soll. Sie hätte sich gewünscht, dass das Thema AOK angefasst werde. Pläne, die Aufsicht thematisch nach Finanzen und Vertragsgeschäft zwischen Bundesversicherungsamt und Ländern aufzuteilen, lassen sich Maag zufolge wohl nicht umsetzen. Gesprochen werde über eine „stringentere“ Zusammenarbeit von Bundesversicherungsamt und Länderaufsichten und über Mehrheitsentscheidungen in Streitfragen.

Die bundesweit geöffneten Kassen setzen weiter auf eine bundeseinheitliche Aufsicht. Kritik übte der Verwaltungsrat der IKK-Classic am anhaltend unterschiedlichen Agieren der Krankenkassen-Aufsichtsbehörden im Bund und in den Ländern. Im kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes werde am Beispiel der umstrittenen Betreuungsverträge einmal mehr deutlich, mit welch unterschiedlichen Maßstäben bundesweite und regionale Aufsichten ihre Aufgabe wahrnehmen würden. „Faktisch gelten ungleiche Spielregeln; je nachdem welcher Aufsicht die einzelne Krankenkasse gerade untersteht“, sagt Verwaltungsratsvorsitzender Bert Römer am Mittwoch. (af)

Lesen Sie dazu auch: Faire-Kassenwahl-Gesetz: Kassenreform lässt weiter auf sich warten

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