Niedersachsen

Wahl zur Pflegekammer hat begonnen

80.000 Pflegekräfte können noch bis 28. Juni die Kandidaten für die Kammerversammlung wählen.

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HANNOVER. Am Mittwoch hat die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer in Niedersachsen begonnen. Alle vollständig registrierten Mitglieder können vom 13. bis zum 28. Juni 2018 erstmals die 31 Mitglieder der Kammerversammlung wählen, teilt die Niedersächsische Pflegekammer mit.

Damit entsteht nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland. Mindestens 80.000 Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind Mitglied der Kammer.

Der Wahlausschuss hat insgesamt 224 Kandidaten für die Wahl zugelassen. 166 Bewerber kandidieren für die Gesundheits- und Krankenpflege, 34 für die Altenpflege und 24 für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Die Sitze verteilen sich auf die drei in der Pflegekammer vertretenen Berufsgruppen: Gesundheits- und Krankenpflege (20 Sitze), Altenpflege (8 Sitze) und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (3 Sitze). Mehr als 46.700 registrierte Mitglieder sind wahlberechtigt.

"Bedeutung der Pflege wird aufgewertet"

Die Pflegekammer habe den Auftrag, die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen und sie vor unsachgemäßer Pflege zu schützen, hieß es.

Außerdem vertrete sie berufspolitisch die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. "Die Errichtung der Pflegekammer wird die Bedeutung der Pflege in Niedersachsen deutlich aufwerten", so Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann (SPD).

Als demokratisch legitimiertes Organ könne die Kammer für alle niedersächsischen Pflegefachkräfte sprechen. "Die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen erhält damit Geltung und die Möglichkeit, sich wirksam in die Gremien und Prozesse der Berufs- und Gesundheitspolitik einzubringen", so Reimann.

Damit gehöre Niedersachsen zur Spitzengruppe der Länder, die den Pflegefachkräften eine berufsständische Selbstverwaltung ermöglicht.

Am 12. Dezember 2016 hat der Niedersächsische Landtag das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2017 in Kraft. (cben)

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