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Werbeverbot für Abbrüche spaltet Bundestag

Soll das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gelockert werden? Diese Frage ist im Bundestag heiß diskutiert worden.

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Am Paragraf 219a scheiden sich die Geister.

Am Paragraf 219a scheiden sich die Geister.

© Aamon / stock.adobe.com

BERLIN. Im Bundestag stehen sich zwei Lager im Umgang mit dem Paragrafen 219a Strafgesetzbuch gegenüber, der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbietet.

Am Donnerstagabend warben Grüne, Linke, SPD und FDP dafür, die Regelung abzuschaffen oder zu modifizieren. CDU/CSU und die AfD lehnen dies ab.

Der Paragraf 219a verhindere, dass Frauen, die ungewollt schwanger sind, sich "umfassend, schnell und sachlich informieren können", sagte die grüne Abgeordnete Ulle Schauws. Die Vorschrift stelle auch die sachliche Information unter Strafe und das sei falsch.

Grüne werben bei Union um Zustimmung

Die Grünen wollten Rechtsklarheit für Ärzte. Denn deren Berufsordnung verbiete ohnehin schon anpreisende Werbung.

Schauws warb bei der Union um Zustimmung: Der Gesamtkompromiss des Paragrafen 218 werde durch eine Abschaffung des 219a nicht berührt: "Sowohl das Schutzkonzept als auch die Beratungsregelung bleiben bestehen."

Das sieht Stephan Harbarth (CDU) völlig anders. Die Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen ließen das ungeborene Kind als Grundrechtsträger außer Acht, klagte er. "Die Interessen eines Arztes sind nicht mehr wert als die Interessen eines Kindes", sagte Harbarth.

Er verwies auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat "zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art" ergreifen müsse. Die in Paragraf 218 vorgesehene verpflichtende Beratung könne nur funktionieren "wenn sie nicht durch Werbung und äußere Einflüsse konterkariert wird".

SPD: Vorschrift greift in Berufsfreiheit der Ärzte ein

Für die SPD bezeichnete Eva Högl den Paragrafen 219a als "nicht mehr zeitgemäß". Aus ihrer Sicht greife die Vorschrift zudem in die in Artikel 12 geschützte Berufsfreiheit der Ärzte ein. Högl äußerte die Hoffnung, das der Bundestag sich bei diesem Thema fraktionsübergreifend verständigt.

Doch das zeichnet sich nicht ab – die Fronten sind vielmehr verhärtet. Die AfD erklärte, sie werde am Werbeverbot festhalten. Die Trennung zwischen Information und Werbung sei "Augenwischerei".

Werde das Werbeverbot aus dem Gesamtkonstrukt der Paragrafen 218 und 219a herausgebrochen, dann bedeute dies eine "völlige Freigabe (...) des Abtreibungsrechts", sagte Volker Münz von der AfD.

Die Fraktion verwies zudem darauf, dass es nur eine Verurteilung im vergangenen Jahr gegeben habe. Dies war der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie ist im November 2017 vom Amtsgericht wegen unerlaubter Werbung für Abbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden und hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.

FDP: Werbeverbot weiter im Strafrecht

Die FDP wandte sich gegen eine ersatzlose Abschaffung der Vorschrift. Man könne das Thema nicht nur zur Sache der Landesärztekammern und des Berufsrechts erklären sagte Stephan Thomae (FDP).

Die Liberalen werben daher dafür, das Werbeverbot weiter im Strafrecht zu verankern. Klargestellt werden solle, dass es Ärzten nicht erlaubt sein soll, "in grob anstößiger Weise für Schwangerschaftsabbrüche (...) zu werben.

Die drei Gesetzentwürfe sind in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen worden. (fst)

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